Recht

Liebe/-r Experte/-in,

ein Rechtsanwalt soll mich vertreten. Wir besprechen eine Sachlage A. Wir vereinbaren, er sendet Partei B einen Brief C. Ich sende ihm nötige Unterlagen D per Mail, und füge in die Mail ein, ich möchte, daß er zusätzlich XY im Brief fordert. Er schickt mir eine Mail mit einer Rechnung über den vereinbarten Betrag E und eine Kopie des Briefes C. In C steht nichts von XY. Er begründet dies mit „Wir haben davon abgesehen, XY einzufügen, weil wir denken, daß XYZ“.
Einen weiteren, nur mündlich festgelegten Punkt hat er auch vergessen. Damit ist das Schreiben fast schon nutzlos, da diese beiden Punkte die wichtigen sind. Er sandte den Brief ohne Rückfrage ab.

Muß ich E überweisen?

Ja hallo,

das solltest Du von einem anderen Anwalt checken lassen. Dedr 1. RA hat sein Geld schon dafür verdient,d ass er sich der Sache annimmt.

Wenn das Schreiben an XY unnötig wäre, bräuchte er darauf nicht einzugehen. Ebenso, wenn der weitere Punkt rechtlich unnötig wäre.

Falls nun der weitere Anwalt zu dem Ergebnis gelangen sollte, der 1. RA hat seiner Sorgfaltspflkicht nicht entsprochen, hättest Du durch den neuen Anwalt einen materiellen Schaden.

Ganz wertneutral sei gesagt, dass Fachleute ews selbst beurteilen sollten, was sie in ihrem Fachgebiet machen. Denn juristische Laien können nun einmal nicht den Überblick über Rechtsfolgen bei Sachverhalten haben.

Viel Glück,
H.

Sehr geehrter Herr Kenn,

Ihre Frage ist schlicht und ergreifend mit „JA“ zu beantworten.

Wenn Sie einen Anwalt mandatieren, ist dies ein Dienstleistungsvertrag und das, was Sie ursprünglich beauftragt haben, hat er getan. Wenn Sie das Mandat um „XY“ erweitern, ist der Anwalt im Grunde verpflichtet, dies auch zu tun. Warum er davon abgesehen hat, kann ich nicht beantworten. Aber das ursprünglich erteile Mandat hat er wahrgenommen, sodass auch die Vergütung anfällt. Im Übrigen hat ein Anwalt sogar das gesetzlich niedergelegte Recht, einen Vorschuss zu verlangen.

Zahlen Sie am besten die Rechnung und setzen Sie sich dann mit Ihrem Anwalt auseinander, warum er das von Ihnen geforderte nicht mit in den Brief aufgenommen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de

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Guten Tag,

es sind hier meiner Meinung nach verschiedene Probleme:

  1. Das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Anwalt
  2. Die Klarheit über die berechtigte Berechnung

zu 1.: Natürlich sollte ein Anwalt Sie in Ihren Forderungen vertretn, aber er muss auch auf die rechtlichen Gegebenheiten achten. Ein Anwalt wird Ihnen in den seltensten Fällen aus Bequemlichkeit eine Forderung absprechen. Fragen Sie einfach mal nach - suchen Sie das Gespräch - warum hat er Ihre Forderung XY nicht mit aufgenommen? Wie sind die rechtlichen Hintergründe und Gegebenheiten?
zu 2.: Alle EInzelheiten können Sie der Tabelle der Anwalts-gebühren Verordnung BRAGO entnehmen.
Ein Anwalt berechnet nicht irgendetwas sondern muss sich dabei an diese Gebühren-Verordnung halten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen!

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Halten Sie mich für zu dumm, selbst beurteilen zu können, ob das Verhalten des ersten Anwaltes richtig war?

Was ich ursprünglich beauftragt habe, hat er nicht getan. Er hat C verfaßt, wie es ein 11jähriger besser könnte und sich alleine auf seine Position als RA verlassen. UND ohne meine Zustimmung abgeschickt. Er darf sich weigern, weil es rechtlich ungeeignet ist. Aber dann darf der Brief nicht abgeschickt werden. Ich habe einen doppelten Nachteil, da ich das Geld überweisen und seinen Fehler ausbügeln muß und Ihre Formulierungen überzeugen mich nicht im Geringsten.

Daß Sie für ihn einspringen ist klar, es könnte ja auch Ihre unberechtigte Geldforderung treffen.

Zu 1: Ich bin der Mandant. Ich sage, was ich will. Wenn es nicht legal ist, hat er mich darauf hinzuweisen und keine weiteren Schritte zu unternehmen. Ohne Rückfrage den Brief abzuschicken, hätte meine grundsätzliche Einwilligung in ALLE Aktivitäten erfordert. Und die gibt kein Mensch.
Zu 2: Ich habe ihn nur für das Schreiben bezahlt. Dieses bestand aus drei Teilen: Den drängenden Teil, die Unterlassungserklärung und die Geldforderung. Der RA hat den drängenden Teil erfüllt und beide andere Teile ignoriert.

das hat nichts mit Dummheit zu tun, sondern mit rechtlicher (Fach)beurteilung. Nur darum geht es.

Warum sprechen Sie mir rechtliche Fachbeurteilungsfähigkeit ab?

Sehr geehrter Herr Kenn,

ich darf Sie darauf hinweisen, dass ich Ihre Anfrage vollkommen neutral aufgrund Ihrer Angaben geantwortet habe. Sie können nicht erwarten, dass Sie bei Ihrer Anfrage Rückendeckung erhalten, wenn sich jemand der Sache neutral annimmt. Sie sollten sich mit voreiligen Anschuldigungen etwas zurückhalten.

Bei einem RA-Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag, d.h. die Dienstleistung wird bezahlt nicht der Erfolg. Haben Sie den Anwalt beauftragt, in einer Sache tätig zu werden und ihn nicht ausdrücklich gesagt, dass ein Schreiben erst nach Ihrer Genehmigung verschickt werden soll, so hat der Anwalt recht, wenn er ein Schreiben verschickt, von dem er ausgeht, dass es Ihre Interessen korrekt vertritt. Schließlich haben Sie dem Anwalt üblicherweise auch eine Vollmacht gegeben.

Sollten Sie Probleme mit Ihrem Anwalt haben, steht es Ihnen immer frei, dem Anwalt das Mandat zu entziehen. Das entbindet Sie zwar vorerst nicht von der Zahlungsverpflichtung. Sie können sich jedoch an die zuständige Rechtsanwaltskammer wenden und dort Ihr Problem vorbringen.

Sollte der Anwalt tatsächlich gegen ausdrückliche Anweisungen von Ihnen verstoßen haben und damit seine Dienstleistung falsch oder schlecht erfüllt haben, haben Sie wahrscheinlich Ansprüche gegen ihn und können die Zahlungsverpflichtung abwehren. Ob das so war, geht aus Ihrem Vortrag aber nicht hervor. Hier ist der Einzelfall genau zu prüfen und ich werde mich hüten, pauschale Ratschläge per E-Mail zu erteilen, wenn ich den Sachverhalt nicht kenne.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Sehr geehrter Herr Kern,

warum werden von Ihnen wiederholt juristische Übungsaufgaben übersendet? Das ist nicht Sinn und Zweck dieses Forums. Sollten Sie damit fortfahren, muss ich dies melden, was dann zu Ihrem Ausschluss führen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Stein

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Warum tragen Sie sich nicht einfach aus der Expertenliste aus, Sie sind schließlich keiner.

Warum tragen Sie sich nicht einfach aus der Expertenliste aus,
Sie sind schließlich keiner.

Mit vorschnellen und vor allem unzutreffenden Behauptungen kommt man nicht weit. Deshalb sind Sie hier gelandet. Nutzen Sie doch mal Ihr Gehirn und lösen Sie die Aufgaben eigenständig.

Sie machen sich lächerlich.

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>>>>>Sorry, bin kein Experte für Gebührenrecht, aber wenn er ohne Rücksprache entgegen der Weisung gehandelt hat und auch was vergessen hat, hat er seinen Anwaltsvertrag schlechterfüllt, weswegen ein volles Honorar unangemessen ist

Die Sache ist erledigt. Er hat nach klärendem Gespräch auf sein Honorar verzichtet.