Recht

Liebe/-r Experte/-in,

Ich habe eine bescheidene Frage an euch.
Ich habe heute 2 Briefe im Postkasten gefunden, die mir eine Rechtsanwaltskanzlei aus Baden – Baden zugesandt hat. Es Handelt sich hierbei um eine Forderung vom 03.09.1999 und 12.11.1999 (kein Witz) der Deutschen Bahn b.z.w. der Firma infoscore Finance GmbH die die DB vertritt in Angelegenheiten der Busgelder. Die Anwaltskanzlei ist wohl hier nur die Exekutive der Firma das Inkasso/ Geldeintreiber Büro.
In den Briefen ist die rede von Vollstreckungsbescheiden die von einem Amtsgericht rechtskräftig tituliert sind und demnach die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung gegeben ist. Der Betrag beläuft sich in beiden fällen auf 144,40 €.
Es handelt sich offensichtlich um 2 Schwarzfahrten die ich in meiner Vergangenheit be-gangen hab und deren Busgelder ich nicht gezahlt habe.
Meine Frage:
Besteht nicht in diesen fällen auch eine Verjährungsfrist? Verstehen sie mich nicht falsch, ich bin damals ganz sicher schwarz gefahren, im laufe der letzten Jahre mehrfach umgezogen und Post Sendungen dieser art nie erhalten.Ich hoffe sie ziehen keine voreiligen Entschlüsse und argumentieren „ dann bezahl doch – bist auch schwarz gefahren“
Hierbei geht es um das ein oder andere Prinzip ich fahre seit mehr als 15 Jahren mit der Bahn, meine Schulzeit nicht mitberechnet. Das heißt monatlich ungefähr 100,00 DM / € habe alles erlebt mit der Bahn außer einen Unfall, nie eine Entschädigung erhalten. Be-komme dann noch nach fast 10 Jahren einen so derart beleidigenden Brief, von dem ich weis dass es nur ein Schema F Schriftstück ist, aber doch sehr anmaßend formuliert ist.
Danke im Vorfeld

Danke

Die Firma ist bekannt und versucht es immer so.
Also, wenn es tatsächlich Vollstreckungsbescheide gibt, verjährt die Hauptforderung nach 30 Jahren. Zinsen und Kosten verjähren jedoch nach 3 Jahren, wenn nicht vor Ablauf der drei Jahre erneute Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet wurden und/oder die Zinsen erneut tituliert wurden, was sehr unwahrscheinlich ist. In der Praxis machen dies die wenigsten.

Ich würde jetzt aber die Inkassofirma anschreiben und bestreiten, dass es einen vollstreckbaren Titel gibt.

Vorschlag:
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom … darf ich Ihnen mitteilen, dass wir uns mittlerweile im Jahre 2009 befinden.
Unabhängig davon möchte ich es nicht versäumen, hierauf zu reagieren, um Ihnen weitere Kosten zu ersparen.
Mir ist bezüglich Ihrer geltend gemachten Forderung nichts bekannt und ich kann diese nach Ihrem Schreiben auch nicht zuordnen. Mir ist auch nie ein Vollstreckungsbescheid zugegangen. Sofern Ihnen ein solcher vorliegen sollte, bitte ich um Übersendung einer Kopie.
Nach den jetzt geltenden Verjährungsfristen unterliegen derartige Ansprüche der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB).
Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste, § 199 Abs. 1 BGB n.F.
Nach Ihrem Schreiben soll es sich um eine Forderung aus dem Jahre 1999 handeln, so dass ich hiermit ausdrücklich die Einrede der Verjährung erhebe.
Ich darf Sie bitten, mir schriftlich zu bestätigen, dass Ihrerseits bzw. Ihrer Mandantin keine Forderungen gegen mich bestehen, egal aus welchem Grund.
MfG

Habe selbst ab und zu solche Schreiben bekommen, jedoch lag nie ein Vollstreckungsbescheid vor, und so darauf reagiert. §§ ziehen immer, dann wissen sie, dass sie es nicht mit „dummen“ zutun haben. Wenn kein Vollstreckungsbescheid vorliegt, werdet ihr keine Post mehr bekommen.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen. Ansonsten meldet euch.
LG

Guten Morgen,

ich bin überwähltigt, wahnsinn. So schnell hätte ich nicht mit einer antwort gerechnet und schon garnicht mit solch ausführlichem Text. werde es versuchen.
vielen vielen dank

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hallo liebe hexe1603,

leider hatte der brief nicht den gewünschten affekt den ich mir erhofft hatte, merkwürdigerweise wird von der rechtsanwaltskanzelei meine bitte einer kopie der zwangsvollstreckungspapiere völlig ignorirt und mir eine fristverlängerung gegeben. darüber hinaus wird auf § 796 Abs. 2 ZPO bezug genommen welcher besagt (in deren augen) ist die verjährung mumpitz. stimmt das??? könnten oder währen sie so freundlich und würden mir noch einmal beistehen, ich währe ihnen sehr verbunden

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