Recht

Liebe/-r Experte/-in,
Ich mache mir Sorgen um meinen Bruder.

Er wurde in Dezember 2004 von Media Markt beschuldigt Waren im Preis von 7,99 € zu entwenden.
Dies gab er aber nicht zu. Von der Staatsanwaltschaft Hamburg bekam er in Januar 2004 eine Mitteillung:

„In dem gegen Sie eingeleiteten Ermittlungsverfahren ist von der weiteren Strafverfolgung abgesehen worden.

Mit einer weiteren Einstellung in dieser Form können Sie jedoch nicht mehr rechnen, wenn Sie in Zukunft erneut
strafrechtlich auffallen. In diesem Fall müssen Sie mit einer Anklage rechnen“

Im August 2009 hat mein Bruder im Bauhaus eine Ware im Wert von 15 € geklaut.
Dies hat er sofort zugegeben und die Ware nachträglich bezahlt. Die Bauhausleitung wird aber gegen ihn eine Anzeige erstatten.
Meine Frage:

  1. Mit welchen Konsequenzen muss mein 61 jähriger Bruder rechnen .
  2. Wird dabei die „Geschichte“ im Media Markt im Jahr Dezember 2004 irgendwie berücksichtigt

Mit freundlichen Grüssen aus Hamburg
Fragenus

Liebe/-r Experte/-in,
Ich mache mir Sorgen um meinen Bruder.

Er wurde in Dezember 2004 von Media Markt beschuldigt Waren
im Preis von 7,99 € zu entwenden.
Dies gab er aber nicht zu. Von der Staatsanwaltschaft Hamburg
bekam er in Januar 2004 eine Mitteillung:

„In dem gegen Sie eingeleiteten Ermittlungsverfahren ist von
der weiteren Strafverfolgung abgesehen worden.

Mit einer weiteren Einstellung in dieser F

Hallo Fragenus,

wichtig ist, dass der Bruder Einsicht zeigt. Das erkennt das Gericht hoch an, wenn es zu einer Verhandlung kommt.
Vielleicht bekommmt er aber auch nur einen Strafbefehl mit der Aufforderung, einen bestimmtn Beitrag zu bezahlen. Das sollte er dann auch tun. Da es sich um einen relativ geringen Wert handelt, wird es sicher nicht schlimm. Wenn das Stibitzen aber krankhaft ist, wird ihm sicher empfohlen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Er sollte beim Einkauf nicht mehr allein gelassen werden.

MfG K.

Im August 2009 hat mein Bruder im Bauhaus eine Ware im Wert
von 15 € geklaut.
Dies hat er sofort zugegeben und die Ware nachträglich
bezahlt. Die Bauhausleitung wird aber gegen ihn eine Anzeige
erstatten.
Meine Frage:

  1. Mit welchen Konsequenzen muss mein 61 jähriger Bruder
    rechnen .
  2. Wird dabei die „Geschichte“ im Media Markt im Jahr
    Dezember 2004 irgendwie berücksichtigt

Mit freundlichen Grüssen aus Hamburg
Fragenus