Recht

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe eine frage zur Vormundschaft bei Demenzkranken.
Als die Demenzkranke von der wir sprechen noch klar war, hat sie unterschrieben dass der Mann ihrer Tochter die Vormundschaft übernehmen soll. Sie musste daraufhin aus ihrem haus ausziehen, das verkauft wurde und in eine kleine wohnung ziehen. sie wurde durch einen Pflegedienst und „essen auf rädern“ betreut. nun ist ihre krankheit so weit fortgeschritten das sie ins altenheim musste. Dort soll sie nun medikamente zur ruhigstellung bekommen, weil sie aggressiv wurde als sie begriff was passiert war. Muss in dieser situation der Sohn zustimmen oder darf der vormund über die Demenzkranke allein entscheiden? welche rechte hat der sohn?

Am besten wenden Sie sich ans Vormundschaftsgericht

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Liebes Herzbergblümchen,

zunächst möchte ich mich dafür entschuldigen, dass ich solange nicht geantwortet habe. Nun aber zur Sache:

Ich kenne mich zwar rechtlich ganz gut aus, allerdings nicht im Vormundschaftsrecht. Nichtsdestotrotz kann ich Ihnen wahrscheinlich einige Anhaltspunkte geben:

Wenn Sie als naher Angehörigen den Eindruck haben, dass der Vormund seinen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt oder seine Befugnisse sogar missbraucht, sollten Sie sich an zuständige Vormundschaftsgericht wenden. Dies ist an ihrem Amtsgericht/Familiengericht angesiedelt. Der dortige Rechtspfleger kann Ihnen dann sicherlich ein wenig weiterhelfen.

Sollten Sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass der jetzige Vormund seine Befugnisse nicht ordnungsgemäß wahrnimmt, können Sie entweder die Entziehung der Vertretungsmacht des Vollmundes, ggf. die Bestellung eines Gegenvormundes (ggf. der Sohn selbst) oder gar die Aufhebung der Vormundschaft bewirken, insbesondere wenn der jetzige Vormund seine Stellung missbraucht.

Viele Rechtsgeschäfte bedürfen auch der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts (vgl. §§ 1819 ff BGB), insbesondere die Verfügung über das Vermögen des unter Vormundschaft stehenden.

Ich hoffe, Ihnen ein wenig geholfen zu haben.

MfG

H.K.