Recht

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe vor ca. 4 Jahren einen Studio-Ergometer erworben. Da das Gerät immer Fehler hatte wurde es während der 36 Wochen mehrmals ausgetauscht. Nun ist die Garantiezeit vorbei und das Schwungrad mit Magnetbremse ist defekt. Dieses Teil würde 69 € kosten.

Nach langem Korrespondenzen steht nun fest, das dieses Teil nicht mehr lieferbar ist.Ich wandte mich die Firmenleitung mit folgendem Text:
Sehr geehrter Herr Münch,

ich habe vor etwa 3 Jahren( die Kaufbescheinigungen liegen bei RC-Sportgeräte-Service vor) bei Aldi in Bitterfeld den Studioergometer ( Artikelnummer 33808) erworben. Das Gerät musste bezüglich Fehler 2x ausgetauscht werden.
Nun ist die Garantiezeit gerade vorbei und der Teil 19 müßte ausgetauscht werden. Seit Wochen bemühe ich mich, dieses Bauteil zum Preis von 69 € vom RC-Sportgeräte zu bekommen.
Heute wurde mir mitgeteilt, dass dieses Teil nicht mehr lieferbar ist.
Damit kann ich mich nicht zufrieden geben.
In den Garantiebedingungen steht, dass auch nach der Garantie die anfallenden Reparaturarbeiten -allerdings kostenpflichtig- ausgeführt werden. Außerdem ist das Gerät nicht uralt, sondern die Garantiezeit ist gerade abgelaufen.
Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie in diesem Fall zu verfahren gedenken. Ich kann schließlich das Gerät nicht nach 3 Jahren entsorgen, nur weil das Bauteil nicht mehr lieferbar ist. Außerdem benötige ich es aus gesundheitlichen Gründen.

Für Ihe Bemühungen bedanke ich mich.

Mit freundlichen Grüßen
Ziegelmeier

Darauf erhielt ich aber einen Anruf von einer Mitarbeiterin der Firma, die folgenden Vergleich anbietet:
Für 120€(inklusive aller Kosten) tauschen sie das Gerät aus un lifern ein Ergometer aus dem Jahr 2007, wo noch alle Ersatzteile lieferbar sind.(allerdings ohne Garantie)
Sorgen macht mir, dass an dem neuer Gerät auch wieder Probleme auftreten, die Kosten verursachen.
Wie sollte man sich jetzt verhalten.
Danke
Ziegelmeier

Hallo, das Angebot hört sich doch gut an. Da die Garantie abgelaufen ist, kann man wohl nichts mehr machen. Die Klausel mit den Reparaturen nützt Ihnen nichts, wenn es schlicht nicht mehr möglich ist zu reparieren. Ich würde versuchen, die Dame noch auf 100,- herunterzuhandeln.

Gruss
derr

Sie haben keinen Anspruch auf Lieferung des Ersatzteils mehr, wenn dieses wirklich nicht mehr lieferbar ist. Wollen Sie also doch noch ein Gerät erhalten, so müssen Sie das Angebot annehmen, oder woanders ein ganz neues Gerät kaufen.
Bzgl. der Fehler an dem neuen Gerät: Kaufen Sie von der Firma ein Gerät aus dem Jahr 2007 für 120 Euro, so haben Sie zwar keine Garantie (diese ist nämlich freiwillig), als Verbraucher stehen Ihnen jedoch selbstverständlich die Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung zu. Bei Mängeln haben Sie also einen Anspruch auf sog. „Nacherfüllung“. Bei Neugeräten dauert die Gewährleistungszeit 2 Jahre ab Kauf, bei Gebrauchtgeräten wird die Gewährleistungszeit häufig (zulässigerweise) auf 1 Jahr verkürzt. Kürzere Gewährleistungen sind unzulässig. Sie sind also beim Kauf ohne Garantie nicht „rechtelos“, weil Sie Gewährleistungsrechte haben.

Viele Grüße!

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Hallo Herr Ziegelmeier,
weil Ihnen doch auch nach der Garantie die Reparaturmöglichkeiten eingeräumt wurden, scheint mir hier eine lange Benutzungsmöglichkeit „vorgegaukelt“ worden zu sein. Ich, an Ihrer Stelle, würde nun auch auf die Reparatur bestehen; nötigen Falls auch mit einem Rechtsanwalt!
Aber zuvor könnten Sie sich doch auch noch an die BILD („Bild hilft“) wenden, und vielleicht auch noch an das ZDF ([email protected]) - die jede Wo. über einen „Hammer“ der Woche berichten.

Viel Erfolg wünscht Ihnen
Veit Wagner

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Hallo, bin zur Zeit leider im Urlaub und melde mich wieder wenn ich zurueck bin.

MfG

H.K.

Sehr geehrter Herr Ziegelmeier,

anbei übersende ich Ihnen einen Link, der all Ihre Fragen beantworten sollte.

http://www.schwaben.ihk.de/dokumente/merkblaetter/M3…

Ich würde mich angesichts der Tatsache, dass die Garantiezeit gerade erst abgelaufen ist, nicht an den Hersteller, sondern an den Händler wenden und von diesem die Lieferung des Ersatzteiles gegen entsprechende Kostentragung zu verlangen. Bie Weigerung verlangen Sie Schadensersatz und weisen den Händler darauf hin, er möge sich bei dem Hersteller schadlos halten.

Sie sollten darauf achten, dem Händler anzudrohen, ihn ggf. für den Ihnen wegen der Nichtbelieferung mit dem Ersatzteil entstandenen Schaden in Anspruch zu nehmen, wobei dieser ihnen ggf. entgegnen könnte, das von ihm nicht gelieferte Teil hätte soviel gekostet, wie den Ersatz, den er Ihnen angeboten hat.

Wenn Sie nicht ewig herumprozessieren wollen, werden Sie sich irgendwie mit dem Händler oder dem Hersteller einigen müssen. Gegen den Händler etwas härter zu argumentieren lohnt sich aber deshalb, weil dieser eine viel dominantere Stellung gegenüber dem Hersteller einnimmt als Sie, gerade wenn der Händler Aldi heißt… .

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

Sollten Sie noch Fragen haben, dürfen Sie sich gerne wieder an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

H.K.