Recht

Liebe/-r Experte/-in,
wie ist das mit den Handy-Prepaid-Karten.
Die laufen immer 6 Monate.
Wenn man noch ein Guthaben hat,und nicht zum richtigen Zeitpunkt neu „aufläd“,dann wird angeblich die Nummer deaktiviert und das Restguthaben ist futsch.
Stimmt das?
Ich habe noch so im Ohr,dass da mal ein Urteil war?!
Vielen Dank für die Antwort
MfG
Wolfgang Schmidt

Hallo und guten Tag,

es tut mir leid, aber Ihre Frage ist wohl eher etwas für einen Rechtsanwalt. Ich kann Ihnen als Notar hier leider nicht weiterhelfen.

Sonnige Grüße

Jürgen May

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OK…trotzdem vielen Dank für die mail
MfG
W.Schmidt

Hallo Herr Schmidt,

ich habe hier ein Urteil herausgesucht:

"Die Zeiten, wo der Mobilfunk-Betreiber die Karte für ungültig erklärt und dann das eingezahlte Guthaben verfallen ist, sind nun endgültig vorbei: Heute hat das Oberlandesgericht in München ein Urteil zum Thema Prepaid-Guthaben bestätigt, das die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bereits in erster Instanz erstritten hatte.

Demnach darf bei einem Prepaid-Tarif ein Guthaben nicht zwölf Monate nach der Aufladung verfallen, wenn nicht innerhalb des darauf folgenden Monats eine weitere Aufladung erfolgt. Auch nicht verfallen darf ein bestehendes Restguthaben bei Beendigung des Vertrages. Das Oberlandesgericht sah darin eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Auch für unwirksam erklärte das Gericht eine Klausel, die für eine Sperre ein Entgelt erhebt, das sich aus einer Preisliste ergibt."

Ich hoffe, Ihnen ein wenig weiter geholfen zu haben.

Gruß Annette W.

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Hallo,
vielen Dank für die wertvolle Hilfe.
MfG
W.Schmidt