hallo,
ich habe gehört das man wenn man einen versicherungsschaden - z.b. hausrat / haftpflicht oder wohngebäude hat - das man dann zu einem sachverständigen gehen kann und dessen gutachtachten mit der versicherung abrechnen kann -
stimmt das hast du par infos zu dieser thematik
dank und gruss knut d9e
Grundsätzlich erstatten sie eine VErsicherungsmeldung an Ihren Versicherer. Ob ein Gutachter benötigt wird oder nicht entscheidet die Versicehrung.Dann ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Versicherung den Schaden nicht bezahlen will, die Ursache oder die Höhe des Schadens bezweifelt.
Warum sollten Sie einen Gutachter benötigen. Für Sie ist die Bezahlung des Schadens massgeblich und wenn das die Versicehrung ohne Gutachter bezahlt, wozu einen Gutachter beanspruchen.
Mit freundlichen Grüßen,
Pokorny
In diesem Fall bin ich mir nicht sicher, jedoch musst womöglich ein Gutachter holen. Wenn du z.B. einen Baufehler in deinem Wohngebäude hast. So das die Versicherung deinen Schaden als wahr oder Verisicherungs Betrug deuten kann.
Wahrscheinlich handelt die Verischerung von Fall zu Fall.
Wenn willst kannst du deinen Fall noch weiter Erläutern sodass ich bei Versicherungen fragen kann.
Mfg
Hallo knut deuster,
um die frage zu beantworten wären ein paar mehr infos nötig, da ich den sachverhalt so nicht einordnen kann. Da die Frage zum thema rechts gestellt ist, darf ich vorweg anmerken, dass der versicherungsvertrag zunächst maßgeblich ist für fragen in sachen kostenübernahme usw.
zu ihrem fall:
wer hat den schaden? wer hat den schaden verursacht? um was für einen schaden handelt es sich und warum wurde ein gutachter eingeschaltet und von wem?
mfG
Daniel
Sorry da bin ich leider nicht so bewandert.
Gruß
Andy
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Schadenhöhe?
- Wer ist der Geschädigte?
- Hausrat oder Haftpflichtschaden?
- Gibt der Beschuldigte (evtl. Sie vom Gegner) den Schaden zu, etc.
Sprich Hausrat und Haftpflicht sind hier erstmal zwei verschiedene paar Schuhe - wurde ein Schaden verursacht - bei Ihnen - würde ich zuerst auf den Schädiger zugehen. Sie haben einen Anspruch gegen diesen, unabhängig ob er eine Haftpflichtversicherung hat oder nicht. Hat er eine, lassen Sie sich eine Deckungsübernahme geben.
Erhalten Sie diese nicht, weil der Schädiger die Beschädigung bestreitet, müssen Sie a) die Schädigung nachweisen und die Schadenhöhe. Hier macht es immer Sinn, z.B. bei einer Sach oder Personenbeschädigung auch die Polizei einzuschalten. Hier kann auch durchaus ein Gutachten helfen, welches Sie - sofern Sie gewinnen, ersetzt bekommen - zuerst würde ich jedoch den normalen Weg gehen, Schaden einreichen, fragen wie die Einreichung erfolgen soll, Bilder, Beschreibung etc. oftmals reicht dies schon aus. Streiten kann man immer noch 
Hausrat…hier ist es ganz einfach, gehen Sie auf Ihre Versicherung zu und melden den Schaden. Dieser schickt einen Gutachter oder zahlt direkt…hier hat auch die VErsicherung ein Recht, dies selbst zu überprüfen…usw…also erstmal klären, was für ein Schaden 
VG
Hallo Knut,
sorry, kann dir da leider keine antwort geben. bin da kein experte für (weiss gar nicht wie ich zu der ehre komme:smile:). aber ich kann mir vorstellen, dass das mit dem gutachten sinn macht.
viele grüsse trotzdem
sonja