Recht

Liebe/-r Experte/-in,
vielen Dank im Voraus für ihre Zeit und Mühe.

Ich bin Student und suche nebenbei einen Verdienst.
Da gibt es ja die Möglichkeit in Zeitungen oder auf Internetseiten zu inserieren. Z.b. als Gitarrenlehrer, für Massagen, oder einfach nur um anzubieten, dass man für andere Menschen einkaufen geht.
Nun ist das ja eine angebotene Dienstleistung.
Muss ich mich für die Tätigkeit die ich ausüben und anbieten möchte, auch wenn es nur „Einkaufen“ ist, ein Gewerbe anmelden? Hat jeder, der z.B. Hilfe für die Schule anbietet ein Gewerbe?

Vielen Dank!
Ich wünsche einen schönen Donnerstag

Mit freundlichen Grüßen
Arnd

Hallo Arnd,
im prinzip reicht es wenn Sie sich nebengewerblich anmelden, da Sie auch noch in der Hauptzeit Ihrem Studium nachgehen und die Dienstleistung, die Sie ja anbieten wollen, als nebeneinnahmen haben.
Sie solten aber auch beachten, dass wenn Sie dieses tun, dieses auch in Ihrer eventuellen Steuerbescheinigung anmerken müssen. Ansonsten geht es meines Wissens auch nebengewerblich. Wo Sie sich deswegen melden müssen ist in (fast)jeder Stadt unterschiedlich.

Ich hoffe Ihnen ein wenig weiter geholfen zu haben.

Karsten Bohnsack

Vielen Dank, das hat mir geholfen.
Dann werde ich mich mal zum Amt bewegen.

Noch einen schönen Tag!
Mit freundlichen Grüßen

Arnd Geiger