Recht

Liebe/-r Experte/-in,

ich erhielt kürzlich eine SMS von meine Anbieter Vodafone in der mein Abo bei bobmobile.de (klingeltöne etc.) eingerichtet ist. Dem wiedersprach ich und die SMS habe ich noch als Beweis. Ich habe bei bobmobile angerufen und eine sofortige Kündigung gebeten. Dem kamen Sie nach wollen mir aber den Verlust von 15,- Euro nicht erstatten. Als Email erhielt ich die Antwort ich hätte via TAN die Bestellung,bzw. das ABO bestätigt. Ich kann aber beweisen das ich dem Widersprach ( 3 mal sogar )und die angebliche Bestätigung via SMS nicht gesendet habe.
Soll ich mir bei der Polizei den Widerspruch den ich gesendet habe bestätigen lassen oder bringt das nix?
Was kann ich tun um mein Geld wieder zu erlangen?

Danke im voraus

Gruss Oliver
Danke im voraus

ich kann dir aus Zeitgründen momentan nicht weiterhelfen. Überlege dir aber gut, ob du wg. 15 € noch weiter Zeit und Nerven investiest oder du die Angelegenheit nicht lieber gleich vergessen möchtest.

danke für die schnelle antwort. ich auch
am überlegen, finde es aber eine frechheit wie man heutzutage abgezockt wird.

ich kann dir aus Zeitgründen momentan nicht weiterhelfen.
Überlege dir aber gut, ob du wg. 15 € noch weiter Zeit und
Nerven investiest oder du die Angelegenheit nicht lieber
gleich vergessen möchtest.

Sehr geehrter Herr,

ausschlaggebend ist hier, dass Sie per Handy wahrscheinlich ein Abo abgeschlossen haben und wohl einen Klingelton runtergeladen haben. Davon gehe ich einmal aufgrund der Sachverhaltsdarstellung aus. Es ist leider so, dass in solchen Fällen des Fernabsatzgeschäftes das Recht auf einen Widerruf erlischt, wenn man die Dienstleistung wahrnimmt. D.h. wenn Sie einen Klingelton runtergeladen haben, erlischt Ihr Widerrufsrecht. Im Übrigen können Sie einen Widerruf nur wirksam per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Ein Widerruf per Telefon oder SMS ist nicht wirksam, sofern der Vertragspartner eine solche Widerrufsmöglichkeit nicht ausdrücklich anbietet.

Sie haben daher ein wirksamen Abovertrag abgeschlossen, den Sie leider auch nicht haben widerrufen können. Wenn Ihnen der Anbieter jetzt die Kündigung bestätigt und das Abo vorzeitig beendet, ist das eine Kulanzleistung vom Anbieter.

Die 15 Euro werden Sie wohl nicht mehr zurück bekommen, da ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde.

Da bringt es auch nichts, zur Polizei zu gehen. Die wird Sie wieder wegschicken, da es sich nicht um ein strafrechtliches, sondern um ein zivilrechtliches Problem handelt.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine positivere Antwort auf Ihre Anfrage geben kann, hoffe aber dennoch, dass ich Ihnen helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de

Die Polizei ist hierfür die falsche Stelle. Sie sollten schriftlich Ihr Geld bei dem Anbieter einfordern und eine Zahlungsfrist setzen mit Angabe eines Datums, etwa 14 Tage. Schreiben Sie aber konkret das Datum von in 14 Tagen hin und warten Sie zunächst ab was geschieht.
Sie können noch ausführen, dass Sie Beweismittel vorliegen haben und auch wegen der geringen Summe von 15 Euro die Durchführung eines Rechtsstreits nicht scheuen, sollte bis zu dem Ende der Frist keine Zahlung erfolgt sein.

Viele Grüße!