Recht

Liebe/-r Experte/-in,Liebe/-r Experte/-in,bin noch am aufbau meiner existenz nach der gründung, lebe schon davon. allerdings bescheiden. ich benutze ein logo welches mir mal jemand geschickt hat (weil es so gut zu meiner arbeit passt)ich hab dann da wo er es gefunden hatte angefragt ob ich es benutzen kann. mehrmals. es war eine seminarfirma in der schweiz. keine antwort. hab dann geschrieben, daß ich es, wenn jetzt keine antwort kommt, als ja werte und es bentzte. keine antwort. seither benutze ich es.
es ist ein farblich verfremdetets foto über das dann noch drüber gemalt wurde.
jetzt kam eine forderung von gettyimages london weil sie den urheber des bildes verwalten und ich nicht von ihm die lizenz gekauft habe. ich habe nichts gegen lizenz kaufen,( inzwischen habe ich bei fotolia ein bild als ersatz gekauft. das malen mach ich dann selbst)aber ich sehe keine möglichkeit wie ich das bild hätte finden können um es zu kaufen.selbst bei eingabe des namens vom urheber hab ich es jetzt nicht gefunden. nur dadurch, daß sie einen link mitgeschickt haben, konnte ich das "ur"bild mal sehen. keine chance die lizenz zu kaufen. sie fordern jetzt von mir über tausend euro
(die ich nicht habe)und ich hätte gern gewußt, ob ich mich wehren kann.
das urfoto ist es, das kann man sehen.da ist an einer bestimmten stelle ein mond, der ist noch da.aber ich find es insgesamt unangemessen. auch betrug halte ich für möglich. auf jeden fall ist es ruinös und unfair. nochmal - ich bin bereit lizenzen zu kaufen, ich lade auch nichts schwarz aus dem internet. ich achte urheberrechte. aber hier hatte ich keine chance.
für einen rechtsicheren rat wäre ich dankbar.

dank schonmal im voraus - gruß elke

Sehr geehrte Dame,

vielen Dank für Ihre Anfrage:

Wenn hier tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, dann kann der Urheber von Ihnen natürlich einerseits eine Unterlassung der Weiterverwendung und Schadenersatz fordern. Leider sind in solchen Sachen die Beträge immer recht hoch. Wie in Ihrem Fall können dann schon mal über 1000 Euro zusammenkommen.

Ein Bild aus dem Internet zu nehmen und den anscheindenen Rechtsinhaber anzuschreiben, ob man es verwenden kann, ist im Grunde richtig. Wenn dieser sich aber nicht meldet, kann man nicht davon ausgehen, dass Schweigen eine Zustimmung ist, selbst wenn man dies vorher ausdrücklich mitteilt. Leider passiert dieser Fehler recht oft. Es ist aber nicht richtig, dass Schweigen eine Zustimmung ist.

Ich würde Ihnen anraten, die Sache anwaltlich genau prüfen zu lassen, damit Sie möglicherweise von der hohen Geldforderung herunterkommen.

Im Ergebnis sieht es aber nach jetziger Betrachtung so aus, dass die Forderung dem Grunde nach wohl berechtigt ist, die man gegen Sie geltend macht. Ob die Höhe stimmt, kann ich Ihnen nicht sagen.

Bitte beachten Sie, dass Vorgenanntes nur aufgrund Ihrer Schilderung des Sachverhaltes getätigt werden konnte und keine detaillierte anwaltiche Beratung mit Einsicht in die Unterlagen ersetzen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de

Liebe Elke,

leider kann ich Ihnen keinen verlässlichen rechtssicheren Rat geben, da dies nicht mein Fachgebiet ist. Ich möchte nicht das Risiko eingehen, dass Ihnen finanzielle Nachteile drohen. Vielleicht kann Ihnen die zuständige IHK oder Ärztekammer etc. weiterhelfen? Ich persönlich wäre interessiert was man Ihnen rät und für welche Schritte Sie sich entscheiden und würde mich freuen, wenn Sie mich auf dem Laufen halten würden. Vielleicht fällt mir dann noch das eine oder andere ein, wie Sie das Ärgernis loswerden. Eventuell wäre es ratsam, wenn Sie mir den Abmahnungstext und den angesprochenen link übersenden würden. Ich wünsche Ihnen auf jeden Fall viel Glück.

Mit freundlichen Grüßen

Philip Stein

Geistiges Eigentum / Urheberrecht
Tja liebe Elke,
dass du das Bild ohne Freigabe benutzt hast verstößt gegen das Urheber.
Aber es kann natürlich nicht jeder einfach kommen und behaupten, das Urheberrecht für das Eine oder Andere zu besitzen. Zuerst sollten natürlich der Rechtsanspruch des Eigentümers geprüft werden.
Der Rechtsinhaber möge bitte Namen / Adresse und Telefonnummer nennen und er möge dir den Beweis antreten dass er die Rechte auch wirklich inne hat.

… es kann natürlich nicht jeder einfach kommen und

behaupten, das Urheberrecht für das Eine oder Andere zu
besitzen. …er möge dir den Beweis antreten dass er die Rechte auch wirklich inne hat.

danke, das ist ein guter hinweis.das mir zugesandte „original“ zieht nämlich ziemlich künstlich aus und könnte genausogut aus dem was ich da habe rausgebastelt sein. wie soll denn ein nachweis des eigentümers aussehen um schlüssig und beweisend zu sein ? ist auch die findbarkeit bzw unfindbarkeit dieses bildes ein argument ? ich hab ja jetzt mal versucht es per google zu finden. es ist mir nicht gelungen.
nochmals dank für die gute und klare antwort.
viele grüße elke