Liebe/-r Experte/-in,
heute habe ich von meinem Fitnessstudio ein Schreiben erhalten, in dem mir mitgeteilt wird, dass sich nach 7 Jahren der Monatsbeitrag von den vertraglich vereinbarten 52,90 Euro monatlich um 2 Euro auf 54,90 Euro ab dem 01.10.2009 erhöht. Dies wird mit den gestiegenen Energiekosten begründet.
Ich habe zum 01.01.2009 meinen Vertrag für 15 Monate geschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Beendigungszeitpunkt, ansonsten verlängert sich der Vertrag um 12 Monate.
Im Vertrag wird eine Beitragserhöhung nicht erwähnt.
Es gibt nur eine Klausel, dass sich der Beitrag erhöht, wenn sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz ändert, was ja bereits vor Vertragsabschluss am 01.01.2008, erfolgte.
Weiterhin habe ich eine Verzehrkarte, auf der noch Guthabe vorhanden ist.
Meine Fragen:
Kann ich außerordentlich und fristlos den Vertrag kündigen? Wie formuliere ich die Kündigung?
Bekomme ich das Guthaben der Verzehrkarte vergütet?
Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Mühen.
Mit freundlichen Grüßen
stellablanca
Hallo Stellablanca.
Also wenn im Vertrag keinerlei weitere Beitragserhöhungen aufgeführt sind, sondern wirklich und allein nur die durch eine Mehrwertsteuererhöhung, dann denke ich, dass Dir ein Sonderkündigungsrecht zusteht.
Sonst könnten ja willkürlich die Preise durch den Studiobetreiber erhöhrt werden.
Auch wenn die Erhöhung in Deinem Fall noch unter 4% liegt, musst Du das ja nicht hinnehmen, zumal in Deinem Vertrag (so hoffe ich doch) der geringere Preis angegeben ist und Du im Vertrag keiner weiteren Preiserhöhung, außer der alleinig aufgeführten, durch Deine Unterschrift zugestimmt hast.
Außerdem stelle ich mal in Frage, ob die Begründung „gestiegene Energiekosten“ einer Überprüfung stand halten würden, zumal nach Vertragsschluss die Energiepweise bereits gefallen sind und zum Winter weitere Preissenkungen angekündigt sind.
Auch halte ich die Frist der Ankündigung und dessen Folgen für sehr gering.
Wenn Du in der glüchlichen Lage bist, eine Verbraucherzentrale in der Nähe zu haben, dann ruf dort an, die helfen Dir schnell und kostenlos weiter.
Wenn mir das passieren würde und ich aus dem Studio wollte, würde ich zum 1.10.09 wegen der Preiserhöhung, außerordentlich kündigen und einer Abbuchungserlaubnis widersprechen, bzw. diese entziehen und dies, dem Studio, in dem Kündigungsschreiben mitteilen.
Natürlich per Einschreiben oder Fax mit Sendebeleg.
Viel Glück.
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Hallo !
Schreib einfach eine Kündigung zum 30.09.09.
Begründung:
„Sonderkündigungsrecht“ gem. § 313,314 BGB aufgrund der Preiserhöhung.
PS.: Zur Verzehrkarte:
Wenn es ein „Gutschein“ ist, muss das Guthaben ausgekehrt werden, dieser darf nicht verfallen - siehe weitreichende Rechtsprechung LG München, BGH (XI ZR 274/00) etc etc etc.
Sollte es aber vertraglich (prüfen) vereinbart worden sein, daß Verzehrgutschein-Guthaben nicht ausgezahlt werden, ist dies eine rechtswirksame Individualvereinbarung mit bindender Wirkung - also keine AUszahlung.
Gruß