Liebe/-r Experte/-in,
ich habe mich bei einer Unterhaltsache von einen Anwalt vertreten lassen. Leider haben wir den Prozess verloren!
Ich habe auch die EV unterschrieben bei einen Gerichtsvollzieher. Vor zwei Wochen erfuhr ich per Telefon von meiner Bank das mein Konto gepfändet ist. Ein Tag später erhielt ich erst den Pfändungs und Überweisungsbeschluß(Anwaltsgebühren). Nun wollte ich eigentlich mal wissen, ob mein Anwalt vor mir informiert worde, das ich gepfändet werde??? Denn mich hat es bald aus allen Wolken gehauen, als meine Bank mich anrief. Denn wenn mein Anwalt davor was erfuhr, hätte ich es ja vielleicht noch irgendwie regeln können! Hat da eventuell mein Anwalt etwas versäumt??? Wie sollte man da reagieren?!
Hallo,
ich kann nur abstrakt Auskunft erteilen:
Das Verhältnis zum Anwalt ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag, ähnlich einem Dienstvertrag.
Hieraus ist der Anwalt verpflichtet, die Interessen des Mandanten zu wahren und rechtlich optimal zu beraten.
Es besteht die Möglichkeit, dass im Falle einer Pflichtverletzung des Beratungsvertrages Schadensersatz vom Anwalt gefordert werdeb kann.
Fraglich ist aber, ob hier eine Pflichtverletzung vorliegt.
Es ist aber eher unwahrscheinlich, dass hier der Anwalt schon mehr wusste. Normalerweise wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an den Schuldner selbst zugestellt, oder dessen Anwalt (§ 829 II S.2 ZPO) sofern einer bestellt war. Hier hatten Sie für den ersten Rechtszug (also den Unterhaltsprozess) ein Mandat erteilt. Das anschließende Vollstreckungsverfahren ist aber noch Teil des ersten Rechtszugs, so dass hier NUR den Anwalt gleichermaßen zugestellt werden konnte (§ 172 ZPO). Ich gehe davon aus, dass eine Zustellung wahrscheinlich gleichzeitig erfolgt war.
Hier hat der Anwalt aber keinen Informationsvorsprung gehabt, da die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung mit der Zustellung erfüllt wurden.
Ich rate davon ab, gegen den Anwalt vorzugehen.
Hallo aus Bernburg,
ich gehe davon aus, das dem Anwalt die Wahrheit gesagt
wurde, also ein Vertrauensverhältnis besteht. Deshalb
sollte über alles vertrauensvoll gesprochen werden. Auch
ein finanzieller Engpass kann vertrauensvoll gelöst
werden. Überall gibt es kostenlose Schuldenverwaltungen,
kirchliche bei der Diakonie und staatliche bei den
Sozialämtern der Gemeinden.
Zuerst zum Anwalt und direkt fragen. Vertrauenspersonen
zu hintergehen bringt Mißtrauen und niemals weiter!
Gruß aus Bernburg
Liebe/-r Experte/-in,
ich habe mich bei einer Unterhaltsache von einen Anwalt
vertreten lassen. Leider haben wir den Prozess
verloren!
Ich habe auch die EV unterschrieben bei einen
Gerichtsvollzieher. Vor zwei Wochen erfuhr ich per
Telefon von
meiner Bank das mein Konto gepfändet ist. Ein Tag
später
erhielt ich erst den Pfändungs und
Überweisungsbeschluß(Anwaltsgebühren). Nun wollte ich
eigentlich mal wissen, ob mein Anwalt vor mir
informiert
worde, das ich gepfändet werde??? Denn mich hat es
bald aus
allen Wolken gehauen, als meine Bank mich anrief. Denn
wenn
mein Anwalt davor was erfuhr, hätte ich es ja
vielleicht noch
irgendwie regeln können! Hat da eventuell mein Anwalt
etwas
versäumt??? Wie sollte man da reagieren?!
Hallo!
Deine Sachverhaltsschilderung ist da nicht so ganz eindeutig. Wurde die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des verlorenen Prozesses betrieben? Wenn ja, dann bedurfte es für die Gegenseite nur einer vollstreckungsfähigen Ausfertigung des Urteils. Das dann daraus auch tatsächlich vollstreckt wird in der Regel, dürfte Dir dann wohl spätestens bei Abgabe der EV auch klar gewesen sein. Natürlich hätte Dich Dein Anwalt auch darüber aufklären müssen, dass so ein Urteil einen Titel gegen Dich darstellt. Das war aber schon nach Urteilsverkündung klar und hätte dann auch entsprechend mitgeteilt werden sollen.
Lieben Gruß!
Alexander