Recht

Liebe/-r Experte/-in,
Ich suche nach einem Gesetz oder einem Urteil deutscher Gerichte, welches folgende Frage behandelt:
Ich besitze eine Eigentumswohnung mit TG. Die Ausfahrt dieser TG liegt an einer Nebenstraße. Die Stadt saniert seit drei Monaten die davorliegende Straße inklusive Straßenbelag, daher ist zweitweise (4-5 Tage)unsere private TG nicht zugänglich. Im Außenbereich des Hauses gibt es nur sehr wenige Parkplätze, die nicht kostenpflichtig sind. Für die Tage in denen die TG nicht zugänglich ist, müssen wir uns selber Parkplätze suchen (unter Umständen auch einen kostenpflichtigen) und die Stadt stellt keine Ersatzparkplätze.
Ich möchte gerne eine Erstattung meiner Auslagen bzw. für die weiteren bauarbeiten einen Ersatzparkplatz.

Wo und wie finde ich ein Gesetz oder Urteil, dass so einen ähnlichen Fall behandelt?

MfG

C.

Hallo,
mir ist leider keine Anspruchsgrundlage bekannt, aus der sich ein Erstattungs- oder Schadensersatzanspuch ergeben könnte. Anderes ergäbe sich nur, wenn der Zugang gänzlich und auf Dauer unmöglich wird. Die zeitlich befristeten Beeinträchtigungen aus nachvollziehbaren Gründen ist wohl ersatlos hinzunehmen.

Im Gesetz findet sich eine Regelung - soweit ersichtlich- nicht. Vielleicht mal einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht fragen.

MfG

Vierten

Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Es handelt sich immer um 1-4 Tage am Stück und wird immer nur ganz kurzfristig bekannt gegeben, so dass man teilweise das Auto nicht benutzen kann, wenn man an dem Tag des Aushangs nicht da war! Mir ist ein Fall hier aus der Stadt bekannt, der sich in einem ähnlichen Fall alle Auslagen hat erstatten lassen.
Die Stadt hat vorher schriftlich angekündigt, dass es keine Einschränkungen gibt. Hilft das was?
Wo ist hier die Zumutbarkeitsgrenze? ich zahle meine Garage ja auch, wenn ich sie nicht benutzen kann und noch evtl einen kostenpflichtigen Parkplatz.

Gruß C.

Es komen Amtsaftungsansprüche in Betracht. Stellen Sie doch einfach mal einen Antag

Danke für die Antwort. Ich habe leider sehr wenig Ahnung von solchen Sachen. Was muss in so einem Antrag stehen? Kann mir der Haus- und Grundbesitzerverein da evtl. helfen?
Habe erst einmal eine Anfrage an die Abteilung von der der Anordung kam gestellt- das wird zur Zeit geprüft.

Gruß C.

Es komen Amtsaftungsansprüche in Betracht. Stellen Sie doch
einfach mal einen Antag

Hallo Christiane,
ich habe leider erst heute meine emails gelesen.
Ich kann mir jedoch kaum vorstellen, dass es den gegenständlichen Fall betreffend spezielle gesetzliche Regelungen gibt. Meiner Meinung nach könnte man, wenn ein Schaden bzw. ein Nachteil, auch finanzieller Art (evtl. durch zusätzlich zu den trotzdem zu entrichtenden Tiefgaragen-Kosten entrichtende Parkgebühren) entstanden ist, versuchen, hierfür eine Erstattung auf zivilrechtlicher Grundlage von der Stadt zu bekommen.

So richtig kann ich jedoch leider nicht helfen.

Viele Grüße,
thomania

Der Haus- und Grundbesitzerverein kann Ihnen da sicher weiterhelfen.