Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
habe vor 2 Monaten einen LCD tv aus
Nachlass(erbe)verkauft. Privat.Habe es noch durch
Fachwerkstatt checken lassen, diese haben keinen Fehler
gefunden und mir einen Beleg hierzu gegeben.Bei mir zu
Hause lief es auch einwandfrei.
Der Käufer hat am ersten Tag die Funktion auch per Email
bestätigt. ca. am dritten TAg geht das Gerät angeblich
kaputt. Muss ich das zurücknehmen? Er hat so oft genervt
und gedroht etc. Jetzt( nach 2 monaten) hat er es stumpf
beim Nachbarn abgegeben, weil wir auch verreist waren.
Was mache ich nu?
Gerätpreis 180 Euro.
Gruß
Sie müssen bei Gebrauchtwaren - sofern Sie nicht jegliche Gewährleistung ausgeschlossen haben, was bei einem Privatverkauf möglich gewesen wäre (475 II BGB)- 1 Jahr Gewähr leisten.
Das bedeutet nicht, dass der Käufer automatisch Ansprüche an sie hat, wenn die Ware in dieser Zeit kaputt geht, sondern nur, dass die Ware bei Übergabe mangelfrei war und Sie dafür Gewähr leisten - nicht dafür, dass sie nicht kaputt geht.
Geht sie in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung kaputt, wird fingiert, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Das bedeutet, dass Sie im Prozess beweisen müssen, dass die Ware zu diesme Zeitpunkt nicht magelbehaftet war. Geht sie nach 6 Monaten kaputt, muss der Käufer beweisen, dass sie bei Übergabe mangelhaft war. (Grundsätzlich muss immer von dem vor Gericht Beweis geführt werden, dem die zu beweisende Sache günstig ist - also eigentlich immer der Käufer, dass die Sache bei Übergabe mangelhaft war. Da das aber für Käufer oft ein erheblicher und teilweise unmöglicher Aufwand wäre, hat der Gesetzgeber diese „Beweislastumkehr“ in den ersten 6 Monaten eingeführt)
In Ihrem Fall bedeutet das, dass Sie den Fernseher für den Käufer eine Zeit zur Abholung bereit halten müssen, dann aber entsorgen dürfen (oder erneut verkaufen dürfen). Wie lang ein ausreichender Zeitraum laut herrschender Rechtsprechung wäre, ist schwierig zu sagen - ich würde 3 Monate vermuten. Um diesbezügliche Probleme auszuschließen, sollten Sie dem Käufer Mitteilung davon machen, dass Sie den Fernseher nicht langern können und in 3 Monaten entsorgen, wenn er bis dahin nicht abgeholt wird. Bekommen Sie dann einen Mahnbescheid, müssen Sie dem sofort widersprechen. Dann kommt es uU zu einem Prozess.
Dort können Sie den Check der Fachwerkstatt - ich gehe davon aus, dass Ihnen ein schriftliches Ergebnis vorliegt - vorlegen und/oder Zeugen benennen, die bestätigen können, dass der Fernseher bis kurz vor Übergabe noch lief. Ich gehe davon aus, dass sie den Prozess dann gewinnen werden.
Auf einen Vergleich lassen Sie sich möglichst nicht ein - selbst wenn Ihr Anwalt - so Sie überhaupt einen zuziehen, was ich für verzichtbar halte - Ihnen dazu rät. Der bekommt nämlich im Vergleichsfall 1,5 Gebühren mehr. Sollte Sie der Richter zu einem Vergleich auffordern, macht er das nicht, um mit dem Zaunpfahl zu winken, sondern weil er das tun muss. also denken Sie nur nicht, dass sie deshalb einem Vergleich zustimmen müssen. (Es kann natürlich sein, dass der Richter sauer ist, dass er dann ein Urteil schreiben muss - aber das sollte ihn nicht dazu motivieren, das Recht zu beugen)
ich würd es darauf ankommen lassen ! Wo kommen wir hin, wenn jeder macht, was er will.
Keine Macht dem Pöbel!!
Glück auf
habe vor 2 Monaten einen LCD tv aus
Nachlass(erbe)verkauft. Privat.Habe es noch durch
Fachwerkstatt checken lassen, diese haben keinen Fehler
gefunden und mir einen Beleg hierzu gegeben.Bei mir zu
Hause lief es auch einwandfrei.
Der Käufer hat am ersten Tag die Funktion auch per Email
bestätigt. ca. am dritten TAg geht das Gerät angeblich
kaputt. Muss ich das zurücknehmen? Er hat so oft genervt
und gedroht etc. Jetzt( nach 2 monaten) hat er es stumpf
beim Nachbarn abgegeben, weil wir auch verreist waren.
Was mache ich nu?
Gerätpreis 180 Euro.
Gruß
Lieber Marek,
komme leider erst heute dazu, Deine Anfrage zu bearbeiten. Als Verkäufer haftest Du dafür, dass das Gerät beim Gefahrübergang, das ist hier die Übergabe an die Post (oder einen anderen Transporteur), keine Fehler aufweist. Wenn Deine Werkstatt Dir dies bestätigen kann, hast Du gute Karten. Der Käufer müsste dann nachweisen, dass der behauptete Fehler nicht später aufgetreten ist, sondern bereits beim Gefahrübergang vorhanden war.
Fordere den Käufer unter Hinweis auf die Bestätigung der Werkstatt letztmalig zur Zahlung auf. Nützt das nichts, beantrage einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht (geht teilweise nur noch elektronisch). Und dann warte ab, was passiert. Am Ende landest Du beim Amtsgericht (Einzelrichter), mit Deiner Werkstattbestätigung hast Du dort m.E. gute Gewinnchancen.
Hallo!
Du hattest mir eine rechtliche Frage über wer-weiss-was.de gestellt. Gerne bin ich bereit, diese zu beantworten, weise aber auf Folgendes hin:
Ich bin von Beruf Rechtsanwalt. Bei wer-weiss-was.de beteilige ich mich, weil ich Spaß an Diskussionen über abstrakte rechtliche Themen habe. Es ist mir aber grundsätzlich nicht erlaubt, kostenlose Rechtsberatung zu betreiben. Und um ehrlich zu sein - ich habe auch gar kein Interesse daran. Meine Ausbildung war lange und teuer, und wie die meisten anderen Menschen bin auch ich darauf angewiesen, mit dem, was ich weiß und kann, Geld zu verdienen.
Ich kann mich also gerne Deiner Frage annehmen, dies aber nur unter der Prämisse, dass diese individuelle Beratung nicht kostenlos sein darf. Für eine einfache E-Mail-Beratung nehme ich in der Regel pauschal EUR 30,- zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%), insgesamt also EUR 35,70. Zahlbar ist die Summe via PayPal an [email protected] oder per Überweisung - die Bankdaten teile ich auf Anfrage gerne mit.
Eine Antwort erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach Geldeingang.
Viele Grüße,
ich glaube dass das Werbung ist und das hier nicht erlaubt ist, was Sie da machen…
Hallo!
ich glaube dass das Werbung ist und das hier nicht erlaubt
ist, was Sie da machen…
Nein, Du hast mir eine Frage gestellt und ich habe Dich nur darauf hingewiesen, dass ich keine kostenlose Rechtsauskunft geben darf. Dass ich Rechtsanwalt bin, kann man meiner Visitenkarte entnehmen, wer mir persönlich also eine Frage stellt, weiß schon, mit wem er es zu tun hat. Werbung wäre es, wenn ich auf Forums-Beiträge mit Privatnachrichten antwortete.