Recht

Liebe/-r Experte/-in,
ich wurde vor ein paar Tegen von einem Nachbarn aus heiterem Himmel grundlos und massiv angeschrien während ich mit einer Nachbarin im Hausflur sprach.
Grundlos für mich, weil dieser Nachbar wohl irrtümlicher Weise vermutet, dass ich mit der Nachbarin „unter einer Decke stecke“ mit der er sich wiederum in einem Rechtsstreit befindet. Was er geschrien hat blieb mir leider verborgen, da er einen extremen Dialekt spricht.
Meine Fragen:

  1. ist eine verbale Bedrohung nach BGB bereits ein Straftatbestand oder muss man sich ohne Konsequenzen von Zeitgenossen anschreien lassen können?
  2. Wie kann man gegen eine „verbale Bedrohungen“ grundsätzlich vorgehen?
    Beim nächten mal sofort zur Polizei gehen? Ich hatte den Eindruck, dass dieser Nachbar in seiner Erregung kurz davor war handgreiflich zu werden und fühle mich nun potentiell bedroht.
    Für die Tipps besten Dank im Voraus.
    T.Blum

Man sollte toleranter gegenüber solchen Menschen sein. Wenn jeder sofort wegen solchen Kleinigkeiten zur Polizei laufen würde, wäre die Polizei hoffnungslos überfordert.

Hasengruber Herbert

Hallo,
also einfach nur anschreien ist als solches noch nicht verboten, es muss schon mit etwas Konkretem gedroht werden, also konket mit einem Verbrechen (§ 241 StGB) .

Es könnte noch eine Beleidigung (§ 185 StGB) darin erblickt werden, allein der Umstand, dass man anschrieen wird, ist eine entwürdigende (Be-) Handlung. Aber natürlich wollen die Behörden wissen, was gesagt wurde, der Umstand allein wird wohl kaum zu einer Verfolgung führen.

Also, runterschlucken, Mund abwischen und vergessen.

Mfg
Vierten

Liebe/-r Experte/-in,

ich wurde vor ein paar Tegen von einem Nachbarn aus heiterem
Himmel grundlos und massiv angeschrien während ich mit einer
Nachbarin im Hausflur sprach.
Grundlos für mich, weil dieser Nachbar wohl irrtümlicher Weise
vermutet, dass ich mit der Nachbarin „unter einer Decke
stecke“ mit der er sich wiederum in einem Rechtsstreit
befindet. Was er geschrien hat blieb mir leider verborgen, da
er einen extremen Dialekt spricht.
Meine Fragen:

  1. ist eine verbale Bedrohung nach BGB bereits ein
    Straftatbestand oder muss man sich ohne Konsequenzen von
    Zeitgenossen anschreien lassen können?
  2. Wie kann man gegen eine „verbale Bedrohungen“ grundsätzlich
    vorgehen?
    Beim nächten mal sofort zur Polizei gehen? Ich hatte den
    Eindruck, dass dieser Nachbar in seiner Erregung kurz davor
    war handgreiflich zu werden und fühle mich nun potentiell
    bedroht.
    Für die Tipps besten Dank im Voraus.
    T.Blum

Hallo!

zu 1.) Ja das müssen Sie. Sie können was machen klar, aber dann bitte bei 2 weiterlesen…

zu 2.) Klar können Sie Anzeige erstatten, ggf, erfolgt eine Vorladung aber das Verfahren wird IN DER REGEL eingestellt, ausser es ist mit Zeugen undterlegt und hinreichend belegt dass es WIRKLICH etwas tun wollte. Sonst stellt das jeder Staatsanwalt ein, weil das öffentliche Interesse an der Aufklärung fehlt. Also das ist meine persönliche Erfahrung. Daher können Sie was machen oder die Zeit die Sie sonst bei Polzei oder sonstwo sitzen lieber in einem netten Cafe verbringen. Ist einfach so…

Vielleicht geben Andere anderen Rat… Also viel Glück!

mfg
AT

Hallo, guten abend,
natürlich müssen Sie keine verbale Bedrohung so einfach hinnehmen.
Suchen Sie ein Aufklärungsgespräch mit dem Nachbarn und sollte dies in krinster Weise fruchten oder es kommt zum nächsten Streit, dann rufen Sie sofort die Polizei und erstatten Anzeige noch vor Ort.Dies wird der Staatsanwaltschaft weiter gereicht. Viel Glück,
Marion M.

Hallo,
wenn du jetzt was dagegen machst, wird es vermutlich schlimmer. Beachte ihn einfach nicht. Lass dich von sowas nicht beeindrucken. Und nur, weil du dich bedroht fühlst, ist das noch kein Tatbestand.

Sicher kannst du ihn anzeigen, aber das macht die Sache nur noch schlimmer. Wenn jetzt jeder überreagiert, endet das in Mord und Totschlag. Also sorgt lieber für Ruhe und trinkt mal einen Kaffee zusammen.

Viele Grüße
Anja

Hallo!

In aller Kürze, man muß zwei Sachen unterscheiden. Strafrechtlich kann das Geschrei einmal eine Beleidigung gewesen sein, die grundsätzlich strafbar ist - problematisch ist natürlich, wenn Sie nichts verstanden haben. Weiterhin kommt eine Bedrohung in Betracht. Das ist ein ganz schwieriger Tatbestand, denn wenn es keine direkte körperliche Bedrohung gab und auch verbal mit nichts Verständlichem gedroht wurde, sind wir schnell beim bloßen Herumschreien, das unhöflich sein mag, aber nicht strafbar ist. Allerhöchstens dann, wenn Sie durch das Schreien physische Schäden davongetragen haben (Angstzustände etc.), wäre ggf. an Körperverletzung zu denken. Machen Sie sich aber keine allzu großen Hoffnungen, bei solchen Situationen sind die Staatsanwaltschaften und Gerichte nicht sehr eifrig, wenn noch nichts Ernsthaftes vorgefallen ist (leider).

Zweite Baustelle ist, daß Sie zivilrechtlich unter bestimmten Umständen ein Annäherungsverbot erwirken können, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind. Zuwiderhandlungen dagegen werden ebenfalls bestraft. Auch das ist kein einfacher Weg, und Sie brauchen dazu unbedingt einen Anwalt.

Guten Tag,

anschreien an sich ist noch nicht strafbar.
wenn es zu beleidigungen kommt schon. Beleidigung.

wenn sie sich konkret bedroht fühlen ist die informatin der Polizei ratsam, würde aber zur polizei gehen, damit die nicht vorm haus „auftauchen“ mit einem Streifenwagen.
evtl. die Nachbarin mitnehmen, als zeugin angeben

Hallo,
also das reine „anschreien“ dürfte schwerlich den Tatbestand der Bedrohung gemäß § 241 BGB erfüllen. Zur Erfüllung des Tatbestands ist es erforderlich, dass die Begehung einer Straftat gegen den Betroffenen, also im geschilderten Fall gegen Sie angedroht wird.

Da Sie, wie Sie schreiben, jedoch nicht verstanden haben, was Ihr Nachbar geschrien hat, können Sie vermutlich schwerlich darauf abstellen, dass in seinen verbalen Äußerungen Ihnen gegenüber die Begehung einer Straftat gegen Sie angedroht wurde.

Das Geschilderte gibt allerdings meine persönliche Meinung wieder. Nicht desto trotz steht es Ihnen selbstverständlich frei eine entsprechende Strafanzeige gegen Ihren Nachbarn zu erstatten. Die Staatsanwaltschaft wird in jedem Fall entscheiden, ob der Tatbestand erfüllt ist oder nicht und ob das Verfahren weiter betrieben oder gegebenenfalls eingestellt wird.

Viele Grüße,
thomania

Hallo,
besten Dank für den ausführlichen Tipp.
Gruß T.Blum

Hallo,

Ihr Frage wurde mir jetzt als nicht beantwortet angezeigt. Das tut mir leid. Aber ich habe 2009 fast das ganze Jahr im KH gelegen. Hoffentlich konnte Ihnen trotzdem jemand bei Ihrem Problem helfen. Bei einem nächsten Mal stehe ich gern zur Verfügung.

LG Katja