Liebe/-r Experte/-in,
habe kürzlich an einem 2-Tages-Seminar teilgenommen an einer Heilpraktikerschule. Das Seminar wurde vom Leiter der Schule (der Heilpraktiker für Psychotherapie ist) sowie einer Akupunkteurin durchgeführt. Es ging in diesem Seminar darum, zu erzählen, wo einem der „Schuh aktuell drückt“. Dazu gehörte auch eben, dass die Teilnehmer Ihre Gedanken preisgeben. Dies habe ich wie die anderen auch gemacht. Aus mir nicht nachvolllziehbaren Gründen, hatte die Akupunkteurin während der Akupunktur-Behandlung, auf eine Bitte von mir (gesprochen einen Satz) mir plötzlich „Halt die Klappe“ um die Ohren gehauen. Darüber amüsierte sich auch der Seminarleiter, was auch die anderen Teilnehmer mitbekommen haben. Später tuschelten die beiden so laut über mich, dass sogar die anderen Teilnehmer es mitbekamen. Wichtig anzumerken ist, dass ich in keinem Moment beleidigend, unfreundlich oder Sonstiges gegenüber jemanden war. Auch nicht als ich so angegangen wurde.
Am Ende des Tages bin ich zu den beiden Senimarleitern gegangen und habe gesagt, dass ich morgen nicht wiederkommen kann, weil das Vertrauensverhältnis zerstört ist. Da Sie Dinge, die ich Ihnen erzähle gegen mich verwenden. Daher habe ich denen auch angeboten, dass Sie mir die Hälfte des Seminarbeitrags wieder zurückzahlen. Darauf sind die nicht eingegnagen und auch sonst waren die sich natürlich keiner Schuld bewusst. Das Ganze hat mich sehr mitgenommen, weil ich mich in dem Moment geöffnet habe und dies aus nicht mir nachvollziehbaren Gründen gegen mich verwendet haben. Bis heute weiß ich nicht warum, aber durchgehen lassen möchte ich es den Heilpraktikern auch nicht, auf mir herumzutrampeln. Welche Möglichkeit habe ich, das Seminargeld bzw. die Hälfte davon einzufordern. Kann ich da „seelischen Schaden“ oder so geltend machen? Denn anstatt Heilung haben die mir Schaden zugefügt. Und der eine Seminarleiter ist auch noch der Leiter einer Heilpraktikerschule, was das Ganze noch grotesker macht.
Vielen Dank im Voraus für die Mühe.
Viele Grüße Mina
Ihre Behauptungen sind rechtlich problematisch. I.ü. ist fraglich, ob sie beweisbar sind. Grundsätzlich sind Sie an den Vertrag gebunden. Ansonsten sollten Sie es mit einem Schreiben und der Androhung eines RA versuchen.
Ihre Behauptungen sind rechtlich problematisch. I.ü. ist
fraglich, ob sie beweisbar sind. Grundsätzlich sind Sie an den
Vertrag gebunden. Ansonsten sollten Sie es mit einem Schreiben
und der Androhung eines RA versuchen.
Guten Abend Ralf,
vielen Dank für die Antwort. Inwiefern müsste ich Beweise liefern? Das Verhalten der Seminarleiter haben die Teilnehmer auch mitbekommen und waren ebenfalls verwundert.
Oder meinst Du mit Beweisen, dass ich unter deren Verhalten gelitten habe?
Viele Grüße
Mina
Hallo Mina,
da Sie ja schon belacht wurden, befürchte ich, dass man Sie ohne Anwalt nicht ernst nehmen wird, mit Ihrer Zahlungsrückforderung. Unsere Vereinsmitglieder der "Initiative Bürger in Not e.V.= www.ibinev.de) sind meistens ALG II-Empfänger, und holen sich beim Amtsgericht einen Beratungsschein, für eine kostenfreie Rechtsberatung bei unserm Anwalt. Vielleicht können Sie so etwas auch in Anspruch nehmen?
Falls Sie nicht weiter voran kommen, können wir Ihnen vielleicht in einer Vereinsmitgliedschaft weiter helfen - und würden dafür vorab unseren Anwalt befragen!, damit wir Ihnen vorab bestätigen können, ob Hilfe von uns tatsächlich möglich ist.
MfG - Veit Wagner (Vorsitzender)
Hallo Herr Wagner,
danke für das Angebot. Habe mir die homepage angeschaut. Auf den ersten Blick geht es lediglich um ALG - Themen. Wäre ich da mit meinem Anliegen untergebracht?
Viele Grüße
Mina
Hallo Mina,
wir bezeichnen uns als Servicebüro f. ALLE (!) staatl. Leistungen! Aber Sie haben auch Recht, die meisten unserer Mitglieder „Kämpfen“ um ihre vollen Grundsicherungsleistungen (volles ALG II).
Dabei scheuen wir uns aber auch nicht, andere Hilfen zu gewähren. Sind Sie denn ALG II-Bezieherin und wenn ja wie lange noch?
Für die einmalige Aufnahmegebühr von 50,- EUR u. dem Jahresmitgliedsbeitrag v. 60,- EUR könnten Sie bei uns Mitglied werden, wobei die Mitgliedschaft automatisch nach 1 Jahr endet, weil ich keine Panik wg. möglicher Weiterzahlungen verbreiten wollte - denn wer mag schon die 3Monats-Kündigungsfristen??? Deshalb sind ja auch die Handy- u. Zeitungsverträge sooo beliebt…! Weil keiner 4 Monate bevor das Jahr -o. sogar die 2 Jahre- Vertragslaufzeit zu Ende ist, an seine mögliche Kündigung denkt…! Normal würden doch auch 14 Tage Kündigungsfrist vor Vertragsablauf reichen…, aber dann würden sich wahrscheinlich noch viel mehr Kunden an ihre Kündigungsmöglichkeit erinnern.
Mit Ihrem Einverständnis, würde ich unseren Vereinsanwalt fragen, ob wir Ihnen in Ihrer Problematik helfen können. Einverstanden?
Mit freundlichen Grüßen
Veit Wagner
Hallo Herr Wagner,
bin damit auf jeden Fall damit einverstanden.
Viele Grüße
Mina
Hallo Mina,
um das Geld zurückzuerhalten, bedarf es Zeugen. Diese müssen den Vorfall bestätigen können, da sicher durch diese Aussage das Vertrauensverhältnis gestört ist.
Ein Schmerzensgeldanspruch halte ich für unwahrscheinlich.
Also Zeugen suchen!!
Viele Grüße
Ulle
Nein, gemeint sind Beweise für den Vorgang. Falls Zeugen zur Verfügung stehen, sollten Sie sich dagegen wehren.