Liebe/-r Experte/-in,
ich schlage mich derzeit mit einem recht seltsamen Fall einer Rechtmäßigkeitsprüfung herum: Ein Bürger eines afrikan. Staates (Status Duldung) lebt in D mit seiner deutschen LGin. Durch diese erfährt die Polizei von einer möglichen Selbsttötungsabsicht wg. einer schweren Krankheit. Es gibt aber keine Schriftstücke o.ä. Die LGin wurde angerufen und der Bürger verschwand. Die Polizei nahm die Ermittlungen auf. Im Zuge der Ermittlungen stellten die Beamten beim Hausmeister im Hause des afrikan. Staatsbürgers einen Brief sicher; er wurde freiwillig herausgegeben. Dieser Brief wurde vom pot. Suizidenten dem Hausmeister übergeben, damit dieser ihn freimacht (55 Cent dazu) und abschickt. Adressat war die Botschaft des Herkunftslandes. Nach einiger Zeit (3 Tage) der Suche wurde der pot. Suizident durch eine Streife aufgegriffen und ärztlicher Behandlung zugeführt. Meine Frage: War die Sicherstellung des Briefes rechtmäßig? A.G. welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Sicherstellung? Die Beamten handelten „aus dem Bauch heraus“ Ich bin für jede erdenkliche Anregung opffen!
Grüße
Uwe