Recht

Lieber Herr.Puntila,
ich habe mal eine Frage bezüglich des Themas Recht. Was sind subjektive Rechte und was sind objektive Rechte? Außerdem habe ich noch eine Frage: Was ist der Unterschied zwischen Straffähigkeit und Deliktfähigkeit?

Lieber Herr.Puntila,
ich habe mal eine Frage bezüglich des Themas Recht. Was sind
subjektive Rechte und was sind objektive Rechte? Außerdem habe
ich noch eine Frage: Was ist der Unterschied zwischen
Straffähigkeit und Deliktfähigkeit?

Hallo Robin von Locksley,

1.a) Subjektive Rechte sind die Rechte eines Einzelnen, also die in § 194 Absatz 1 BGB legaldefinierten Ansprüche.
b) Als objektives Recht bezeichnet man eine gegebene Rechtsnorm bzw. das gesamte Recht. Aus diesem objektiven Recht ergeben sich die unter den Voraussetzungen der Norm bestehenden (subjektiven) Rechte eines einzelnen. Etwa stellt § 823 BGB zunächst nur eine Anspruchsnorm dar, die kein subjektives Recht enthält. Erst die Feststellung, dass in einem konkreten Fall ein Sachverhalt unter den Tatbestand des § 823 BGB fällt (Subsumtion), gibt dem Geschädigten ein subjektives Recht - einen Anspruch - gegenüber dem Schädiger.

2.Straffähigkeit ist ein Begriff aus dem Strafrecht, Deliktsfähigkeit kommt aus dem Zivilrecht; §§ 827, 828 BGB. Deliktsfähigkeit ist danach der strafrechtlichen Schuldfähigkeit recht nahe; vgl. §§ 20, 21 StGB. Wesentlicher Unterschied zwischen beiden ist die im § 827 normierte „objektive“ Minderung der Verantwortlichkeit gegenüber dem Merkmal der fehlenden (subjektiven) Einsicht in das Unrecht des Tuns im Strafrecht.
Die Straffähigkeit ist gleichzusetzen mit der Schuldfähigkeit, denn die Schuld ist Voraussetzung der Strafe. Die Schuld(un)fähigkeit und Einschränkungen in der Schuldfähigkeit sind in den §§ 19 bis 21 StGB geregelt.

Viele Grüße
Herr.Puntila