Recht

Guten Tag,
habe mir eine jacke ,tasche und schuhe im ebay gekauft,kamen auch bei mir an,wie sich heraus gestellt hat sind das alles fälschungen und waren alle sehr teuer,im geschäft sind sie natürlich viel teurer,meine frage ist:was kann ich gegen diese personen unternehmen die mir die sachen verkauft haben(sind 3 verkaüfer)?ich möchte nicht aus dem vertrag austreten sondern will die sache jetzt als original bzw. den wiederbeschaffungswert,kann mir da bitte einer helfen?geld für einen anwalt hab ich nicht und hab keine ahnung ob ich vor gericht gewinnen würde,bitte um hilfe(es sind in der tat zu 100% fälschungen),sie meinen auch das ihnen nichts droht da sie nicht rein geschrieben haben das es originale sind,haben aber die markennamen gebraucht und es auch so beschrieben das es diese marke ist(z.b. verkaufe eine jacke von d&g),kann mir bitte da einer helfen wie ich an die leute ran komme,denn ich sehe das so das sie denn kaufvertrag nicht erfüllt haben da sie mir fälschungen verkauft haben und keine originale!ich will jetzt aber diese sachen als originale haben bzw. wiederbeschaffungswert .bitte um hilfe
danke im vorraus

Guten Tag,
zu deiner Frage ein wertersatt gib es leider nicht was du abert machen kanst ist von den Kauf vertrag wegen arglistisge teuschung zurücktreten und zugleich Anzeige bei der Stadanwaltscht stelllen wegen den verdacht des Betruges und zu gleich ein anwalt einschalten der das mit den Geld macht dein vorteil den du bei diesen vorgehn den hast fals die verkäufer in der insolvenz gehen kanst du das geld doch noch bekommen da alles was aus straftaten stammen nicht zu insolvenz genommen werden darf um die kosten für den anwalt must du dir auch keine sorgen machen den du kanst beim gerticht Berartung beihilfe beantragen das ist für alle die ein zukleinen einkommen haben und die möglichkeit haben sich verteidigen zulassen und so wie der fall bei dir ausseht würdes du es auch bekommen

ich hof ja das ich dir damit helfen kann

habe mir eine jacke ,tasche und schuhe im ebay gekauft,kamen
auch bei mir an,wie sich heraus gestellt hat sind das alles
fälschungen und waren alle sehr teuer,im geschäft sind sie
natürlich viel teurer,meine frage ist:was kann ich gegen diese
personen unternehmen die mir die sachen verkauft haben(sind 3
verkaüfer)?ich möchte nicht aus dem vertrag austreten sondern
will die sache jetzt als original bzw. den
wiederbeschaffungswert,kann mir da bitte einer helfen?geld für
einen anwalt hab ich nicht und hab keine ahnung ob ich vor
gericht gewinnen würde,bitte um hilfe(es sind in der tat zu
100% fälschungen),sie meinen auch das ihnen nichts droht da
sie nicht rein geschrieben haben das es originale sind,haben
aber die markennamen gebraucht und es auch so beschrieben das
es diese marke ist(z.b. verkaufe eine jacke von d&g),kann mir
bitte da einer helfen wie ich an die leute ran komme,denn ich
sehe das so das sie denn kaufvertrag nicht erfüllt haben da
sie mir fälschungen verkauft haben und keine originale!ich
will jetzt aber diese sachen als originale haben bzw.
wiederbeschaffungswert .bitte um hilfe
danke im vorraus

Hallo,

es lässt sich nach den Schilderungen nicht sagen, ob der Anbieter tatsächlich Markenware angeboten hat. In der Regel werden von den Anbietern Artikel angeboten, deren Namen denen der Original-Ware sehr ähnlich sind.

Einen Wiederbeschaffungswert können Sie nur verlangen, wenn Sie eine Sache wieder beschaffen müssen. Da Sie aber keine Original-Ware hatten, müssen Sie diese auch nicht wieder beschaffen. Sie haben lediglich Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages, soweit Sie getäuscht wurden (was - wie oben ausgeführt - nicht klar ist).
Es wäre doch wohl ein bisschen eigenartig, wenn man daraus, dass jemand betrügt, selbst einen finanziellen Vorteil ziehen wollte.

Sofern Sie tatsächlich über die Marke getäuscht wurden, ist eine Strafanzeige gegen den Anbieter in jedem Falle zu empfehlen. Dies können Sie bei jeder Staatsanwaltschaft in Deutschland schriftlich oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle tun.

Gruß

Hallo,

Ihre Vermutung, auf Nichterfüllung zu klagen, ist nur dann richtig, wenn der Preis der Plagiate nicht wesentlich vom Preis der Originale abweicht.
Ansonsten hätte es auch für Sie als Laie erkennbar sein müssen, dass es sich nicht um Originale handeln konnte. Sie hätten sich dann durch den Ankauf u. U. sogar strafbar gemacht. (Das kann sehr teuer werden) Schon der Besitz der Ware kann strafbar sein.
Ob das anders ist, wenn dr Verkäufer die Echtheit der Ware erklärt hat, ist fraglich.

Ich empfehle daher, auf eine Klage zu verzichten und das Geld vom Verkäufer heraus zu verlangen mit dem Hinweis, dass Sie ansonsten den Behörden den Plagiatverkauf melden.

Bei einer Klage tragen Sie außerdem ein Risiko, bei Obsiegen Ihr Geld vom Schuldner nicht zu bekommen, weil derartige Geschäfte meist von offiziell überschuldeten Privatleuten abgewickelt werden.

Sofern Sie also vom Verkäufer Ihr Geld jemals wiedersehen, haben Sie schon einen Erfolg errungen. Dabei sollten Sie es belassen.

MfG

Hallo Neo,

das ist immer wieder dieselbe Masche. Und leider fallen auch immer wieder Leute rein. Mir ging es ähnlich. Seitdem pass ich höllisch auf.

Ich würde Dir folgendes raten:

  1. Melde die Angelegenheit bei Ebay
  2. Suche Rat bei der Verbraucherzentrale
  3. Nimm Dir keinen Anwalt. Das kostet nur ne Menge Geld. Außerdem steht die Chance 80:20 gegen Dich. Im schlimmsten Fall kann Dir nicht geholfen werden, weil die Anbieter untertauchen. Dann sieh die Geschichte als Lehre an. Wenn Du Originale haben möchtest, dann kannst Du in jedes Geschäft, jede Boutique und auf jede original HP gehen - aber nicht zu Ebay. Das sind meine Erfahrungen.

Gruß K.

Hallo,

  1. Es ist verboten bei ebay Fälschungen zu verkaufen
    http://pages.ebay.de/help/policies/replica-counterfe…
    Grundsatz zu Repliken und Fälschungen
    Verstöße kann man beim ebay Sicherheitsteam melden, das Verkäufer evtl. verwarnt.

  2. Binnen 6 Wochen kann man bei ebay eine Unstimmigkeit melden und den Verkäufer verwarnen und / oder einen paypal Käuferschutzantrag stellen.
    http://pages.ebay.de/help/buy/item-not-received.html
    Wie gehe ich vor, wenn ich einen Artikel nicht erhalten habe oder dieser erheblich von der Beschreibung abweicht?

  3. Gleich 3 verschiedene Verkäufer mit Fälschungen? Hat der Käufer auf Seriosität von Artikelbeschreibung und Bewertungsprofil des Verkäufers geachtet?

  4. Man kann den Verkäufern mailen, dass sie Fälschungen verkauft haben, das ebay das Verkaufen von Fälschungen nicht erlaubt, dass das gegen das Markenrecht verstößt und die Verkäufer auffordern Originalware zu liefern oder Schadensersatz zu leisten. Falls die Verkäufer dem nicht nachkommen kann man evtl. Anzeige wegen Betrugs erstellen. Evtl. kann man sich erkundigen, was die Markenrechtsinhaber gegen Fälschungen und Verkäufer die Fälschungen verkaufen unternehmen. Voraussetzung ist, das der Käufer von nichts wusste. Wissentlich billig Fälschungen einzukaufen und dann zu probieren, den Verkäufer zur Lieferung von Originalware zu zwingen würde ich als problematisch ansehen.

  5. Wer kein Geld für einen Anwalt hat kann es mit einer Verbraucherschutzzentrale probieren – insbesondere wenn die Verkäufer gewerblich handeln. Oder mit einer online Seite wo es Billig Anwaltsberatung gibt, z. B. hier
    http://www.frag-einen-anwalt.de/

Stephanie

Hallo Neo25

es ist sehr schwierig, aus Deiner Beschreibung heraus das ganze juristisch richtig zu bewerten, zumal es ohne Punkt und Komma nicht sehr gut lesbar ist. Ich würde tatsächlich zu einer Erstberatung beim Anwalt raten, da kann man vorher den Preis vereinbaren. Falls Du tatsächlich den Anwalt nicht bezahlen kannst, gibt es immer noch die Prozesskostenhilfe.

Viele Grüße

Habe mir eine jacke ,tasche und schuhe im ebay gekauft,alles

fälschungen und waren alle sehr teuer,im geschäft sind sie
natürlich viel teurer. ich möchte nicht aus dem vertrag austreten sondern
will die sache jetzt als original bzw. den
wiederbeschaffungswert,kann mir da bitte einer helfen?

Hallo neo25,
die Lieferung von Originalen bzw. Schadensersatz könntest Du nur dann verlangen, wenn die Teile als Originale verkauft worden wären. Hieran bestehen aber erhebliche Zweifel. Ich gehe nach Deinen Angaben davon aus, dass der Preis für die „Originale“ so niedrig war, dass sich Dir der Verdacht aufdrängen musste, es seien Fälschungen. Auch ist allgemein bekannt, dass gerade im Internet der Markenschutz nicht viel gilt, ebensowenig wie der Urheberrechtsschutz. M.E. hättest Du Dir also zusichern lassen müssen, dass es sich um Originale handelt. Da Du dies nicht getan hast, rate ich von einer Klage ab. Du könntest und solltest aber die zuständige Verbraucherzentrale informieren, vielleicht können die den Burschen das Handwerk legen.

Guten Tag!

Ich bin der Meinung, dass es sich durchaus um einen Betrug handeln könnte, da zumindest mit dem Gebrauch des urheberrechtlich geschützten Markennamens (z.B. D&G Jacke) suggeriert wird, dass es sich um Originalware handelt.Aber hier spielen mehrere Faktoren rein (z.B. erhebliche Preisdiskrepanzen Original/Fälschung).

Ich würde eine Strafanzeige erstatten, um den Straftatbestand prüfen zu lassen. Zudem würde ich mich an die Rechtsabteilung von EBay wenden (evtl. sogar mit PayPal bezahlt) und den Hersteller kontaktieren, die sind in der Regel darauf aus gegen Produktpiraterie vorzugehen.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.

MfG

André Glowniak

Hallo,

sie können das ganze einfach mit Ebay.de regeln. Melden sie alle 3 Artikel bei Ebay mit dem Hinweis „Falsche Angaben bei der Artikelbeschreibung“. Anschließend wird ein Fall geöffnet und Kaufer usowie Verkäufer müssen eine Lösung finden. Meistens wird der Betrag erstattet und die Ware zurück gegeben. Ebay hilft da weiter!

Hallo,

erst einmal ist abzuklären wie der Verkäufer die Ware angeboten hat. Mit dem Vermerk ob es sich um originale Ware handeln soll, oder Plagiate? Es gilt bei Ebay eine klare Ansage wie welche Ware angeboten werden muss. (Siehe AGB). Handelt der Verkäufer gewerblich oder privat?
Erster Schritt auf jeden Fall: Melden bei EBAY! Wenn möglich das Geld zurück holen. (Paypal) und eine negative Bewertung. Sofern es sich um bewussten Markenbetrug handelt, muss in der Regel Ebay einschreiten und den Verkäufer sofort prüfen oder sperren.
Für Ihre ersteigerte Ware sehe ich momentan wenig Chancen dort noch Geld „herauszuholen“. Sitzen diese Verkäufer in Deutschland oder im Ausland?
Es wundert mich ein wenig, wie man auf drei (!) Plagiate gleichzeitig treffen kann?
In der Regel gilt bei Ebay: Seriöse Verkäufer haben in einen Shop, 100% - 99% positive Bewertungen, einen Sitz in Deutschland und eine ausgewiesene Umsatzsteuer ID mit Firmenanschrift.Das „Bauchgefühl“ hilft dort manchmal auch weiter :wink:

Wenn noch Fragen im Raum stehen, helfe ich noch gerne weiter.
Gruß Zeonteck.

Da kann ich auch nicht weiterhelfen, tut mir leid.

Guten Tag,
offensichtlich kam meine Antwort zu dieser Anfrage nicht an. Daher noch einmal in Kurzform. Der Handel mit Fälschungen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ob ein Anspruch auf Widerbeschaffung der Neuware besteht ist hier fraglich. Einzige Empfehlung ist, Ebay direkt einzuschalten. Sie ersparen sich hier entsprechende Anwaltskosten. Unbedingt auch die Artikelbeschreibung prüfen.

mfg
I. Fischer

Die Sache vor Gericht ziehen kommt Dich eventuell teuer zu stehen, falls Du im Prozess unterliegst. Dir fehlen Beweismittel. Somit drohen Dir hohe Gerichts- und Prozesskosten, wenn Du unterliegst. Du hast die volle Beweislast vor Gericht. Um welchen Betrag geht es da überhaupt? Streitsumme? Gruss: Claudius