Liebe/-r Experte/-in,
wir haben für eine Kundin Tätigkeiten ausgeführt, die diese bis heute nicht bezahlt hat. Zum Glück haben wir
2 Schlüssel von Ihr bekommen. Nun unsere Frage:
- Dürfen wir die Schlüssel bis zur Bezahlung einbehalten?
- Die Dame hat in Ihrer Wohnung das Schloss austauschen lassen und droht jetzt auch noch die Schließanlage des Hauses austauschen zu lassen. Wer trägt die Kosten? Muß Sie uns erst Abmahnen um die Schlösser auszutauschen oder kann Sie es sofort tun?
Ich bedanke mich schon mal für die Beantwortung der Fragen.
Gruß