Recht

Liebe/-r Experte/-in,
wir haben für eine Kundin Tätigkeiten ausgeführt, die diese bis heute nicht bezahlt hat. Zum Glück haben wir
2 Schlüssel von Ihr bekommen. Nun unsere Frage:

  1. Dürfen wir die Schlüssel bis zur Bezahlung einbehalten?
  2. Die Dame hat in Ihrer Wohnung das Schloss austauschen lassen und droht jetzt auch noch die Schließanlage des Hauses austauschen zu lassen. Wer trägt die Kosten? Muß Sie uns erst Abmahnen um die Schlösser auszutauschen oder kann Sie es sofort tun?

Ich bedanke mich schon mal für die Beantwortung der Fragen.

Gruß

Leider bin ich kein Jurist und kann Euch hier somit nicht weiterhelfen. Aber als Tipp kann ich Euch, sofern ihr Mitglied in der IHK/HK seit, empfehlen bei der IHK/HK nachzufragen, dort sind Juristen beschäftigt die den Mitgliedern unentgeltlich juristischen Rat geben.

Grüße

Hallo Mensch,
das ist wohl eindeutig dem bereich Zivilrecht zuzuordnen. Das ist nicht meine Bühne.
Sorry.

Dachsgruß