Recht

Liebe/-r Experte/-in,
HALLO,HABE EINE MARKEN(DSQUARED) JACKE IN EBAY ERSTEIGERT,NACH ERHALT
DER JACKE HAT SICH HERAUS GESTELLT DAS ES EINE FÄLSCHUNG IST,VERKÄUFER HAT IN
DER AUKTION NICHT ANGEGEBEN DAS ES ORIGINAL WARE IST,TROTZDEM HAT ER EINE
FÄLSCHUNG VERKAUFT,HAT MIR ANGEBOTEN DIE JACKE ZURÜCK ZUNEHMEN ;ICH MÖCHTE ABER
DAS ER DEN KAUFVERTRAG ERFÜHLT UND MIR JETZT EINE ORIGINAL DSQUARED JACKE BZW.
DEN WIEDERBESCHAFUNNGSWERT,NACH MEINER SICHT HAT ER DEN KAUFVERTRAG NICHT
ERFÜHLT ODER?ER HAT GEGEN EBAY GRUNDSÄTZE VERSTOSSEN UND GEGEN DIE MARKE
DSQUARED,HÄTTE ICH EINE CHANCE DIESEN FALL ZU GEWINNEN?

MFG.

ja das hat er den Ebey möchte seine kunden schützen und hat dehalb auch seine grundsätze verbessers hilfe in einzelnen kan Ebey dir nicht geben aber Ebey kan den verwarnen und eventuel speren ansonzen blerib dir nur die möglichkeit Anzeige bei bder stadanwalschaft zu erstatten und über ein anwalt an das geld zubekommen

gib bitte mal den Link zu der Auktion an. Dann könnte ich vielleicht weiterhelfen

Die Frage habe ich schon beantwortet. Nochmal. Es besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Erfüllung dessen, was vereinbart war. Wenn der Verkäufer nicht angegeben hat, Originalware zu verkaufen, erübrigt sich die Frage.
Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in keinem Fall, denn es ist kein Schaden entstanden.

Ein drittes Mal beantworte ich die Frage nicht.

Hallo,

die Antwort ist „JA“.

MfG

Vierten

Das sind schwierige Rechtsfragen, die ausführlicher Prüfung bedürften. Wenden Sie sich an einen RA.

Hallo Caipten CAPS,

Ja hast du.

Mfg
LittleBoy

Hallo Neo,

Ihre Frage wurde mir jetzt als nicht beantwortet angezeigt. Das tut mir leid. Aber ich habe 2009 fast das ganze Jahr im KH gelegen. Hoffentlich konnte Ihnen trotzdem jemand helfen. Für ein nächstes Mal stehe ich gern zur Verfügung.

LG Katja