Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
Ich habe im August bei einem eBay Shop eine hochwertige Fernbedienung für Tv gekauft. Nach vier Wochen etwa musste ich feststellen, das die Fernbedienung defekt war. Ich nahm mit dem Verkäufer Verbindung auf un schickte ihm die Fernbedienung zurück. Nun bekam ich eine Email, das diese Fernbedienung in Ordnung sei (ich hätte sie falsch bedient) und ich Porto zahlen solle, um dieses Gerät zurück zu bekommen. Da ich die selbe Fernbedienung seit über einem Jahr hatte, gehe ich davon aus, das ich das Gerät nicht falsch bedient habe und ein Defekt vorlag. Muss ich dem verkäufer nun das Porto für die Rücksendung zahlen oder ist er verpflichtet mir mein Gerät auf seine Kosten zu schicken. Mit dem Herren kann man nicht reden, da er total uneinsichtig und jähzornig scheint.
Ich hoffe ihr wisst eine Lösung.
Hallo,
der Versand und damit deine Kosten geht leider zu deinen Lasten.
Hallo Lieber Michael
Als erstes da du ja schon die gleiche Fehrnbedinung hast gehe ich auch einmal davon aus das du wohl weißt wie man sie bedient, deshalb lass dir nichts von dem Verkäufer erzählen de musst auch kein Porto zahlen teile ihm das so mit wie ich es dir sage.
Du musst weder Porto zahlen weder noch Das defekte Gerät zurück bekommen laut § 342 des Bgb muss er das Gerät ersetzten und dir das neue zurück schicken wenn du noch fragen hast melde dich bitte bie mir unter [email protected]
Mit Freundlichen Grüßen
Brand und Brand Anwaltskanzlein Berlin
Am Platzt der Republik
Berlin
Hallo MichaelWen,
Du kannst die Lieferung eines mangelfreien, d.h. funktionsfähigen Gerätes verlangen (§§ 437 Nr. 1, 439 BGB). Dabei hat der Verkäufer die Kosten der Übersendung zu tragen (§ 439 Absatz 2 BGB) sofern tatsächlich ein Mangel / Funktionsfehler an der Fernbediehnung vorlag. Da Du die Fernbediehnung als Erfüllung für die Pflicht des Verkäufers Dir eine mangefreie, heißt funktionsfähige, Fernbediehnung zu übergeben, zunächst angenommen hast und nun behauptest, die Fernbediehnung sei Fehlerhaft musst Du das Vorhandensein eines Fehlers (Mangels) beweisen (§ 363 BGB.
Sofern der Verkäufer Dir nach erfolgloser Fristsetzung kein mangelfreies (also funktionsfähiges) Gerät zusendet kannst Du auch nach §§ 437 Nr. 2, 1. Fall, 440, 323, 326 Absatz 5 BGB durch einfache formlose Erklärung (E-Mail, Brief) vom Kauf zurücktreten („kündigen“) und Dein Geld zurückverlangen, sofern Du bereits gezahlt hast. Einer Frissetzung bedarf es nicht, wenn der Verkäufer die Lieferung ernsthaft und endgültig verweigert (§§ 440 S. 1, 323 Absatz 2 Nr. 1 BGB).
Hoffe das hilft Dir ein wenig.
Mit bestem Gruß
hp