hallo,
welche möglichkeiten hat man um sich gegen einen vollsteckungsbescheid der z.b. schon mehr als 10 jahre alt ist noch zu wehren - da dieser nicht berechtig ist -
gruss und dank knut d9e
hallo,
welche möglichkeiten hat man um sich gegen einen
vollsteckungsbescheid der z.b. schon mehr als 10 jahre alt ist
noch zu wehren - da dieser nicht berechtig ist -
gruss und dank knut d9e
Hallo Knut,
bedauerlicherweise gibt es hier keine Möglichkeiten. Mit den original Vollstreckungsbescheid kann der Gläubiger einen Gerichtsvollzieher beauftragen.
Viele Grüße
hallo knut, sorry, dass ich dir nicht geantwortet habe, aber ich war weg und gesundheitlich ging es mir nicht gut. wegen dieser einen unbeantworteten frage hat mich dann das wer-weiss-was team leider irrtümlich gesperrt und aufgrund dieser aktion beantworte ich keine fragen mehr.
hallo,
welche möglichkeiten hat man um sich gegen einen
vollsteckungsbescheid der z.b. schon mehr als 10 jahre alt ist
noch zu wehren - da dieser nicht berechtig ist -
gruss und dank knut d9e
Verjährung eines Vollstreckungstitels
Guten Tag,
ein vom Gericht bestätigter Titel hat leider 30 Jahre Gültigkeit. So ist die Rechtsprechung. Dannach verjährt er.
Gruß, Michael
Hallo,
ein rechtskräftiger Titel ist 30 Jahre gültig und kann genauso lange vollstreckt werden.
Viele Grüße
pebel