Liebe/-r Experte/-in,
mit Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 31.03.2005 Az: 1 U 230/04 sind Gerätemietverträge mit einer Laufzeit von 10 Jahren unwirksam.
Fall 1: eine befreundete Vermieterin hat seiner Zeit einen Vertrag mit einer Hamburger Firma geschlossen über Gerätemiete mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Dieser Vertrag wurde nun durch die Firma verlängert und bisher wollte oder konnte die Firma nicht antworten um welchen Zeitraum.
Darf ein Vertrag verlängert werden, der sich auf einen unwirksamen Vertrag stützt? Darf ein Unternehmen nach ablauf eines Mietvertrages, für ein Gerät Miete verlangen das nicht gegen ein neues ausgetauscht wurde?
Fall 2: Meine Tante hat in 2008 einen 10 Jahres Vertrag mit der selben Firma geschlossen.
Zu diesem Zeitpunkt wusste die Firma bereits von dem Urteil und hat in den AGB eine Laufzeit von max. 8 Jahren vor gegeben. Kann dieser Vertrag nun wegen unwirksamkeit aufgelöst werden?
Darf ich die Geräte ausbauen und der Firma wieder zurück geben?
Keine Auskünfte zu deutschem Recht
Hallo Klondyke,
um die Sachlage beurteilen zu können, müßte man die Verträge genau lesen und auch das Urteil. Denn es ist ja nicht generell verboten Verträge über 10j zu machen.
z.B. ist es erlaubt einen Rasenmäher an Mieter zu vermieten für 10j und länger oder sogar unbefristet, oder an den Mietvertrag gekoppelt.
Es kommt ganz darauf an unter welches Gesetzbuch der Fall einzuordnen ist.
Es tut mir leid Ihnen nicht weiter helfen zu können, ich bin aber auch keine Rechtsanwältin.
lieben Gruß petra
Hallo und guten Tag,
ich bitte um Verständnis, aber diese Fragen kann ich nicht beantworten, da sie nicht meinen Fachbereich betreffen. Bitte wenden Sie sich an einen entsprechenden Fachanwalt oder Rechtsanwalt.
Sonnige Grüße
Jürgen May
Ich denke mal, wenn man das Urteil richtig ließt, weiß man auch, worum es dabei ging! Techem wird ihnen heute ein Rückkaufsrecht für die Geräte oder eine andere Ausstiegsmöglichkeit aus dem Vertrag geben. Das wurde vom Gericht bemängelt !