Recht

Liebe/-r Experte/-in,

Folgenden Fragen brennen mir unter den Nägeln. Mein Mann ist Hausbesitzer und wir vermieten eine Wohnung. Eine Mieterin hat nun seit 3 Monaten ihre Miete nicht gezahlt und nun durch uns die fristlose Kündigung erhalten.
Nach eigner Aussage wird sie aber nicht ausziehen , solange sie nichts „neues gefunden hat“. Welche Möglichkeiten haben wir die berechtigte fristlose Kündigumg durchzusetzen?
Des Weiteren haben wir bis Dezember 2009 die Miete direkt von der AGRE für die Mieterin erhalten, da diese Hartz IV Empfängerin ist und auch zuvor nur unregelmäßig zahlte.
Deshalb kam es zur direkten Überweisung an uns durch die AGRE.
Ab Januar 10 blieben die Zahlungen der AGRE plötzlich aus. Ihre Erklärung , sie hätte sich beim Arbeitsamt „abgemeldet“ , war schon mysteriös und sie erklärte weiter, sie würde nun die Miete durch die Wohngeldstelle beziehen , wobei der Antrag noch nicht bearbeitet sei. Nun habe ich schriftlich bei der AGRE nachgefragt und war über die Antwort erschüttert:
Die Mieterin hat einen Antrag gestellt , dass die Miete künftig nicht mehr auf unser Konto sondern auf ihr Konto überwiesen wird und hat eine Einwilligung durch uns als Vermieter mit einer gefälschten Unterschrift hinterlegt.
Was haben wir nun für Möglichkeiten gegen diesen offensichtlichen Betrug vorzugehen? Inwiefern hätte auch die AGRE nun die Pflicht an uns zu zahlen , da es eine Einwilligung durch uns nie gab??

Und noch eine andere Frage: Mein Mann ist seit dem 2. Juni 09 in verschiedenen Krankenhäusern , da ihm auf Grund eines Mopedunfalls ein Bein amputiert werden musste.
Dabei konnte er weder seinen Urlaub 2009 in Anspruch nehmen , noch die Überstunden (ca 150 ) abfeiern. Der Arbeitgeber meint , er könne diese Zahlungen erst veranlassen, wenn er entweder wieder gesund geschrieben würde oder aber berentet würde ,nicht jedoch während des derzeitigen Krankenstandes. Ist diese Information so richtig?

Mit freundlichen Grüßen verbleibt

teddy64

Liebe/-r Experte/-in,

Folgenden Fragen brennen mir unter den Nägeln. Mein Mann ist
Hausbesitzer und wir vermieten eine Wohnung. Eine Mieterin hat
nun seit 3 Monaten ihre Miete nicht gezahlt und nun durch
uns die fristlose Kündigung erhalten.
Nach eigner Aussage wird sie aber nicht ausziehen , solange
sie nichts „neues gefunden hat“. Welche Möglichkeiten haben
wir die berechtigte fristlose Kündigumg durchzusetzen?

Unrechtmäßiges Verbleiben in der Wohnung muss mit einer sofortigen Räumungsklage vollstreckt werden. Fragen sie hierzu ihren Anwalt. Der soll sofort die Klage beim Amtsgericht einreichen. Dann kann die Polizei die Person direkt aus der Wohnung werfen. Wechseln sie jetzt sofort die Schlösser aus. Die Mieterin wird warscheinlich ihr Hab und Gut in der Wohnung belassen. Sie müssen dann die Möbel und selbst den Unrat kostenpflichtig einlagern lassen. Mein Tipp dazu: Stellen sie alle Sachen der Vermieterin zusammen und packen sie sie in Kartons, die sie im Keller unterstellen. Dann können sie wenigstens die Wohnung renovieren und wieder vermieten, bis die Dame ihre persönlichen Sachen abholt. Schreiben sie sie hierzu an und drohen auch mit einer Klage.

Des Weiteren haben wir bis Dezember 2009 die Miete direkt von
der AGRE für die Mieterin erhalten, da diese Hartz IV
Empfängerin ist und auch zuvor nur unregelmäßig zahlte.
Deshalb kam es zur direkten Überweisung an uns durch die AGRE.
Ab Januar 10 blieben die Zahlungen der AGRE plötzlich aus.
Ihre Erklärung , sie hätte sich beim Arbeitsamt „abgemeldet“ ,
war schon mysteriös und sie erklärte weiter, sie würde nun die
Miete durch die Wohngeldstelle beziehen , wobei der Antrag
noch nicht bearbeitet sei. Nun habe ich schriftlich bei der
AGRE nachgefragt und war über die Antwort erschüttert:
Die Mieterin hat einen Antrag gestellt , dass die Miete
künftig nicht mehr auf unser Konto sondern auf ihr Konto
überwiesen wird und hat eine Einwilligung durch uns als
Vermieter mit einer gefälschten Unterschrift hinterlegt.

Melden sie den Betrug dem Amt und erstatten sie Anzeige beim Gericht. Hierfür stellt der Gesetzgeber das Instrument der Strafanzeige zur Verfügung. Der Vorteil: die Mieterin wird von der General Staatsanwaltschaft verfolgt. Wenn sie verurteilt wird, geht sie ins Gefängnis. Es ist hierbei unerheblich, ob sie mittellos ist oder 15 Kinder hat. Sie kommt für die Betrugstat bis zu 3 Jahre.

Was haben wir nun für Möglichkeiten gegen diesen
offensichtlichen Betrug vorzugehen? Inwiefern hätte auch die
AGRE nun die Pflicht an uns zu zahlen , da es eine
Einwilligung durch uns nie gab??

Klären sie das mit der ARGE. Finden sie den Sachbearbeiter herraus der ohne Rückfragen so eine weitreichende Änderung vorgenommen hat. Das Geld ist weg und wird auch nicht mehr wiederkommen, da weder die ARGE noch die Mieterin das Geld hat. Die ARGE kann ihnen das Geld auch für die kommenden Monate nicht zahlen, da es kein gültiges Mietverhältnis gibt.

Um den Parasit schnellstmöglich loszuwerden verbleibt ihnen nur eine Möglichkeit. Finden sie für Ihre Mieterin eine geeignete Unterkunft. Zwingen sie sie mit Hilfe der Arge das neue Mietverhältnis einzugehen und drohen sie ihr mit einer poizeilichen Räumungsklage.

Und noch eine andere Frage: Mein Mann ist seit dem 2. Juni 09
in verschiedenen Krankenhäusern , da ihm auf Grund eines
Mopedunfalls ein Bein amputiert werden musste.
Dabei konnte er weder seinen Urlaub 2009 in Anspruch nehmen ,
noch die Überstunden (ca 150 ) abfeiern. Der Arbeitgeber meint
, er könne diese Zahlungen erst veranlassen, wenn er entweder
wieder gesund geschrieben würde oder aber berentet würde
,nicht jedoch während des derzeitigen Krankenstandes. Ist
diese Information so richtig?

Ich kann ihnen leider nicht sagen, was mit dem verbleibenden Urlaubsanspruch passiert. Der AG ist verpflichtet den Urlaubsanspruch bis März zu gewähren, wenn der Mitarbeiter gesund ist. Fragen sie hierzu besser bei einen Fachanwalt für Arbeitsrecht nach.

Mit freundlichen Grüßen verbleibt

teddy64