Recht

Liebe/-r Experte/-in,
Meine freundin war etwas leichtgläubig und hat sich bei einer Modelcastingagentur beworben. Sie wurde zu einem Castingtermin eingeladen und es wurden ein paar Fotos gemacht. Schlussendlich sagte man ihr, sie würde genommen werden, müsse aber wie alle einmalig einen betrag von €540,- oder monatl. in raten bezahlen. Dise kosten seien für ihrgenwelche Leistungen wie zb online Setcard.
Wenn sie einverstanden ist müsse sie ein Registrierungsformular unterzeichnen, worauf steht, dass sie diese €540 zu zahlen hat.
Leider hat sie dies unterschrieben ABER per FAX an die Firma gesendet (Original ist nicht in den Händen der Firma).
Danach erzählte sie mir davon und ich habe mit ihr eine E-mail verfasst, wo wir die Firma aufforderten das Registrierungsformular auf Grund von nicht Ausübung einer Zweitbeschäfftigung als gegenstandslos anzusehen.

Antwortmail blieb aus. jetzt etwa 2 wochen später kommt eine mahnung über die nicht bezahlten €540,- plus drohung mit Anwalt.

Meine Frage: Kann diese Firma auf diese €540 bestehen, obwohl sie über keinerlei Originaldokumente mit der Unterschrifft meiner Freundin verfügen?
Weiters wurde ihr angeboten Kulanterweise wenigstens eine Stornogebühr von €189,- zu überweisen, wegen etweiige schon angefallen kosten.

Bitte um schnelle Antwort, danke

hallo, das ist auf jeden Fall ein heikle Angelegenheit, die schnell zu hohen Kosten so oder so führen kann, da man sich im besten Fall einen Anwalt selbst nehmen muss. Es ist zu überlegen , ob man sich einen eventuell sehr langwierigen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang und womöglich weiteren Kosten aussetzen will, oder ob man die angebotenen Stornogebühren einmalig bezahlt. Dennoch ist es sicher ratsam, in diesem Fall einen Anwalt in einer ersten Sitzung für ca. 50 Euro erstmalig zu konsultieren, damit man weiß, wie die Chancen überhaupt stehen
Viele Grüße

Hallo Christian,
ich würde nochmals ein Schreiben (per Post und Einwurfeinschreiben) verfassen mit dem Hinweis, dass kein Original bei der Castingagentur vorhanden ist und nochmals auf die abgesendeten E-Mails verweisen. Desweiteren sollte noch auf das Rücktrittsrecht verwiesen werden.
Wenn das nicht hilft, wende Dich an einen Anwalt. Der Streitwert ist nicht zu hoch, sodass die Kosten ins Uferlose reichen würden.

Viel Glück…

Hallo Christian,
sorry, aber ich bin nur Experte für Patente usw. Daher kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.
Vielleicht kann Dir jemand anderer helfen.
Viele GRüße

Die Firma kann darauf bestehen, wenn nötig kann sie einen gutachter heranziehen, der bestätigt dass das eine originalkopie ist. es ist schließlich ein unterschriebener vertrag. die stornogebühr ist sehr nett von der firma, ich empfehle diese zu bezahlen.

Tut mir leid, da kann ich leider nicht weiterhelfen

Meines Wissenstandes nach ist das eine ziemlich heikle Sache Orginal unterschriften sind in der Regel nicht notwendig da in den AGBs meistens ein absatz besteht das die einverständnis bereits mit ausfüllen und absenden des Registrierungsformular besteht. Da sie aber zum Casting eingeladen wurde stellt sich die Frage hat sie ausser der Rechnung irgendwelche Bilder von diesem Casting bekommen (ihre persönliche setcard zum vorstellen bei potenziellen arbeitgebern)? Ist die setcard online irgendwo zu finden? Falls ja wurden die Bilder mit ihrem einverständniss veröffentlicht? Im zweifelsfall würde ich erstmal nicht bezahlen und mir die AGBs sorgfältig durchlesen. In der Regel findet man ein Schlupfloch vor allen dingen wenn schon Storno gebühren vorgeschlagen werden, so etwas deutet meist daraufhin das man nicht zu 100% im Recht ist. Falls eine Privat rechtschutzversicherung besteht könnte man diese auch hinzuziehen. Eine gute möglichkeit ist auch die Agentur daraufhinzuweisen das, das Recht am eigenen Bild besteht und man alle Abzüge und Orginale haben möchte mit der schriftlichen beglaubigung das diese alle Bilder sind, was aber dazu führt das man die Storno gebühr bezahlen muss. Das wiederrum führt aber dazu sollte irgendwannmal ein Bild auftauchen kann man einen guten schadenersatz anspruch geltend machen. Dies ist keine Rechtsberatung. MfG Hendrik

Hallo,

ich gestehe, richtig helfen kann ich leider nicht.

Aber:
Insofern nachweislich ihre Einwilligung unter diesem Vertrag steht, würde es auf einen Rechtsstreit hinauslaufen. Denn es handelt sich um einen gültigen Vertrag.

Ich zitiere mal einen Kollegen aus dem Forum:

Ein Problem besteht erst, wenn der Absender des Faxes bestreitet, daß der das Fax gschickt hat.
So lange niemand bestreitet, einen Vertrag per Fax abgeschlossen zu haben, besteht der Vertrag und ist auch rechtsverbindlich. Wird bestritten, von den Vorgang etwas gewußt zu haben, ist Kriminalistik gefragt, nicht Recht. Die Frage sollte dann lauten: Kann ich den Empfang eines Faxes beweisen?

Liebe/-r Experte/-in,
Meine freundin war etwas leichtgläubig und hat sich bei einer
Modelcastingagentur beworben. Sie wurde zu einem Castingtermin
eingeladen und es wurden ein paar Fotos gemacht.

hallo christian,
glaube da ist nicht mehr viel zu machen, wenn diese firma tatsächlich nachweisen kann das sie etwas, irgendetwas an leistung erbracht hat und deine freundin ein unterschriebenes formular mit der zahlungseinwilligung gefaxt hat, dann kann man nur noch sehen das man mit einem blauen auge rauskommt, nehmt die 189.- und seht es als lehrgeld an. ansonsten würde ich nur mit einer rechtschutzversicherung da rangehen die aber bitte vorher genau über den sachverhalt informieren, also zusammengefasst: eine gefaxte unterschrift ist rechtsgültig, wie ja auch eine gefaxte pizzabestellung.
sorry, spargel -ich bin kein rechtsanwalt-
ps: ansonsten, bei keiner leistung fürs geld auf erschleichung von beiträgen für nix klagen. aber sie hat ja fotos gemacht, und die können ja auch kosten.