Recht

Liebe/-r Experte/-in,
ich steh total auf dem Schlauch. Mir wird das rechtliche Gehör verweigert. Ich bekomme keinen Anwalt Rechtsstreit Spk. PKH wird verweigert.
Ich hatte nicht die Möglichkeit mich gegen die Zwangsvollstreckung zu wehren. Gleichzeitige Vollstreckung in bewegl. und unbewegl. Vermögen. Volles Programm. Ich habe jetzt eine Erinnerung der Art u. Weise der Zwangsvollstreckung gemacht. Natürlich auch zurückgewiesen. 3 Beschwerden an das Landgericht, werden abgefangen und wandern immer wieder an das Vollstreckungsgericht. Was kann man da tun?
mfg

Hallo,
ich werde dir nicht wirklich weiterhelfen können. Ich verstehe nicht, weshalb du keinen Anwalt bekommst. PKh ist klar, bekommst du nur, für einen Rechtsstreit, wenn Aussicht auf Erfolg besteht. Geh doch einfach mal persönlich zu dem Vollstreckungsgericht in die Geschäftsstelle und trag dort dein Anliegen vor. Die müssen dir dann zumindest sagen, was du machen kannst. Wenn du aber leider weder beim Mahnbescheid noch beim Vollstreckungsbescheid reagiert hast, ich gehe mal davon aus, dass die Vollstreckung daraus resultiert, dann musst wirklich versuchen einen Anwalt zu bekommen.
MfG

Lieber Fragesteller,

bei einer Vollstreckung in bewegliches / unbewegliches Vermögen handelt sich sich nicht um einen „Akt der Rechtsprechung“ / Verwaltungsakt, so dass gegen den Akt selbst auch gar keine rechtlichen Möglichkeiten bestehen.
Anfechtbar ist lediglich der Titel (-> „vollstreckbarer Titel“ / „Beitreibung“), was sich aber in der Regel als sehr schwierig gestaltet, da dieser in den allermeisten Fällen berechtigt ist.
Sollte dies nicht der Fall sein, dann stehen die Chancen aber sehr gut, dass man - am besten mit Rechtsbeistand, also einem Anwalt - dagegen angehen kann. (Gegen die Ursache, nicht gegen die bereits erfolgte Vollstreckung selbst.)

Die „Beschwerden“ an das Landgericht werden nicht „abgefangen“, sondern werden von diesem an das zuständige Gericht abgegeben - das Landgericht ist schlicht nicht dafür „zuständig“.
(So wie ein Strafgericht nicht zuständig für eine Klage baurechtlicher Art oder eine Verfassungsklage ist, sondern nur für Strafsachen.)

Ohne weitere Angaben oder Interpretation kann man aber nur sehr wenig über den Fall sagen.
Ich empfehle - und das ist KEINE Rechtsberatung! - einen Anwalt hinzuzuziehen. Am besten auch vorher ein wenig schlau machen, z.B. hier auf werweisswas, oder auf Wikipedia (–> http://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsvollstreckungsrec… )
Da ich vermute, dass bisher Anwaltskosten gescheut wurden, gebe ich den Hinweis, dass es möglich ist sich bei zuständiger Stelle (kann man leicht googeln) einen sogenannten „Beratungsschein“ / „Prozesskostenbeihilfe“ zu beantragen. Dann kostet der Anwalt praktisch nichts.
(Damit ein solcher Schein gewährt wird müssen allerdings auch gewisse Voraussetzungen vorliegen. Ebenfalls leicht zu ergoogeln.)

Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben, mfG!