hallo,
angenommen man bekommt von seinem steuerberater einen brief in dem mitgeteilt wird dass, zitat:
- leider haben wir festellen müssen das wir bislang unsere leistungen nicht in rechnung gestellt haben. aus kulanz erlauben wir uns, ihnen anlieged eine gesamtliquidation zu senden mit welcher dann alle bisher erbrachten leistungen abgegolten sind.
Die anliegende Gebührenrechnung enthält das DAtum - ( Zeitraum 2009 )
die leistung die erbracht wurde( Gebühr Gesetz ) für unsere bemühungen im zusammenhang mit der erstellung der finanzbuchhaltung für 2008
Zeitgebühr gem. 13 STBGebV
dann der zu zahlende betragca. 550 €
nun die fragen:
wie soll man darauf reagieren -
wieso kulanz -
wieso so spät eine rechnung -
muss diese noch bezahlt werden -
ist das schon verjährt -
das ganze ist wahrscheinlich schon bezahlt ( es kann aber nicht so ohne weiteres belgt werden da die unterlagen bei einem brand vor einem jahr abhandenkamen )
es gibt keine rechnungsnummer und keine auflistung der leistung
wer weiss rat - was sagt das gesetz -
vielen dank im voraus fritz d9 e