Hallo,
angenommen ein Rechtsanwalt schreibt mir das er einen Klienten vertritt - ich slber nehme keinen Anwalt in Anspruch - muss der Anwalt mir dann diesen Nachweis zusenden den man als Klient üblicherweise beim Anwalt unterschreiben muss - bevor ich dann irgendetwas zusende -
Danke Fritz B 9de
Vorlage der Anwaltsvollmacht
Ich kann nur gemäss dem Schweizer Recht antworten. Gemäss bisherigem Recht wurde die Vollmacht des Anwalts vermutet, d.h. er musste diese nur auf Verlangen vorlegen. Gemäss der seit 1.1.2011 geltenden Schweizerischen ZPO muss er jetzt unaufgefordert die Vollmacht vorlegen (Art. 68 Abs. 3 ZPO). Dies gilt allerdings nur gegenüber dem urteilenden Gericht; ob es gegenüber Privatpersonen gilt, müsste die Rechtsprechung bestimmen. Da Sie jederzeit explizit die Vorlage der Vollmacht verlangen können, erübrigt sich das allerdings. Sie sind nicht gezwungen, mit der Gegenseite zu verhandeln, ehe diese eine unterschriebene Vollmacht vorlegt.
Hallo Fritz,
unter Anwälten ist es Brauch, sich gegenseitig des Vorliegens der Vollmacht zu versichern.
Wegen des verstärkten Auftretens sogenannter „Abmahnanwälte“ ist jedenfalls Deine Vorsicht nicht ganz unbegründet.Da ich nicht weis, wozu dieser Anwalt bevollmächtigt sein will (Vollmacht nach ZPO, FGG, StPO u.a., kann ich Deine Frage so nicht beantworten.
Daher mein Rat: Lies Dir mal die §§ 164 ff BGB durch; vielleicht hilft Dir schon § 174 BGB weiter.
Ansonsten melde Dich nochmal.
Gruß
Schiebedach
Klaus
Ja.
Antwort auf Ihre Frage zum Thema: Recht
Die Vertretungsmacht des Anwalts ist wie eine „normale“ rechtsgeschäftliche Vollmacht zu behandeln: Auch ohne Vorlage der Originalurkunde kann Vertretungsmacht bestehen. Zumal die Vertretungsmacht unabhängig von einer sie bestätigenden Urkunde ist. Vollmacht kann auch mündlich erteilt werden, sie bedarf grundsätzlich keiner Form. Der gegnerische Rechtsanwalt muss also nicht eine Kopie seiner Vollmachtsurkunde der gegnerische Privatperson vorlegen. Im Umkehrschluss unterliegt der vollmachtlose Vertreter einer verschärften Haftung.