Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein einwöchiges Probeabo in Anspruch genommen, aus dem sich, wie mirdie abbuchung von meinem Kreditkartenkonto bewieß, ein Monatsabo automatisch ergeben hat, wie ich es gar nicht wollte. Der Betreiber lehnt eine Rückbuchung ab.Habe ich ein Recht auf Rückforderung?
Freundlichst, Dieter
Hallo,
nein, Sie haben kein Recht auf Rückgabe, da Sie das Abo abgeschlossen haben und es Ihnen zur Verfügung steht. Wenn der Anbieter Sie bei Abschluss des Probeabos nicht auf eine Verlängerung hingewiesen hat, können Sie widersprechen, aber ich vermute, dass Sie schlichtweg das Kleingedruckte nicht gelesen haben.
Liebe Grüße
Hallo Dieter,
es kommt jetzt darauf an, wann das Abo in Anspruch genommen wurde. Seit dem 01.08.2012 gibt es eine Hinweispflicht auf ein zustande kommendes Abo, so dass es unzulässig ist, ohne entsprechenden und DEUTLICHEN Hinweis einen Abonnementvertrag herbeizuführen. Für Sie besteht ferner ein Widerrufsrecht für das abgeschlossene Monatsabo. Dies gilt vor allem für die Abonnementverträge im Internet.
Ich wünsche viel Erfolg und hoffe, hiermit weiter helfen zu können.
Viele Grüße,
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