Recht als Buchautor

Angenommen, es wird ein Fachbuch verfasst, welches nur für eine bestimmte Zielgruppe bestimmt ist. Es wird vorerst nicht über einen Verlag gedruckt, sondern lediglich 1000 Stück über eine Druckerei.

Die Autorin / der Autor hat arbeitet mit einem Partner zusammen. Absprachen wurden bislang mündlich getroffen.

Mit dem Partner bestand über das Buch hinaus ein Kooperationverhältnis. Diese wird aufgekündigt, da der Partner gegen Kooperationsvereinbarungen verstößt.

Es soll nun darüber eine Einigung getroffen werden, wie in Sachen „Fachbuch“ weiter verfahren wird.

Ursrunglich wurde geplant, dass der Autor / die Autorin die Inhalte und Bilder verfasst. Die Aufgabe des Partners besteht in der Sponsorensuch, der Vermarktung und dem Vertrieb. Der Partner hat Kontakt zu einem Grafiker und einer Druckerei und koordiniert den Druck. Der Partner zahlt zunächst die Kosten. Kosten und Einnahmen sollen geteilt werden.

Der Autor / die Autorin wurde bislang nicht über den Arbeitsstand des Partners informiert. Der Partner vertreibt das Buch jedoch bereits. Der Grafiker wurde beauftragt, ohne das die Kosten vorher mit dem Autor / der Autorin abgesprochen wurden. Der Autor / die Autorin hat noch keine Korrekturabzüge des Grafikers erhalten (nur der Autor / die Autorin) kann prüfen, ob die Bilder richtig zugeordnet wurden. Eine Druckfreigabe hat der Autor/ die Autorin nicht erteilt. Der Auto / die Aurorin hat beim Partner zweimal folgende Informationen schriftlich angefordert:

Angebote und Kostenvoranschläge der Druckerei und des Grafikers.
Auftellung der bisherigen Kosten.
Erfolg oder Misserfolg der Sponsorensuche und entsprechende Beträge.
Fortschritt der Arbeit des Grafikers.
Bisherige Verkaufszahlen.
Weitere Koordination des Verkaufs.
Bisherige Maßnahmen der Vermarktung und entsprechende Aufstellung der Kosten.
Belge.
Ausarbeitung eines schriftlichen Vertrages, indem die Rechte unf Pflichten beider Seiten geklärt sind.

Der Autor / die Autorin ist Ihren Verpflichtungen nachgekommen. Ob Gleiches für den Partner gilt ist unklar denn:

Es soll angenommen werden, dass der Partner seit 12 Tagen nicht reagiert. In einer zweiten Aufforderung wurde der Partner gebeten, bis zu einem bestimmten Termin zu reagieren. Auch dieser Termin verstreicht, ohne dass der Partner reagiert.

Welche Möglichkeiten würde dem Autor zur Verfügung stehen, wenn der Partner weiterhin nicht reagiert bzw. die Verhältnisse offen legt?

Kann der Autor das Skript und die Bilder ohne weiteres zurückziehen und dem Partner den Verkauf verbieten? Könnte der Partner ihm / ihr bisherige Kosten in Rechnung stellen, obwohl er diese nicht im Vorfeld abgesprochen hat und dem Autor / der Autorin somit keine Möglichkeit gegeben wurde zu widersprechen bzw. günstigere Alternativen abzuwägen?

Vielen Dank und viele Grüße

Welche Möglichkeiten würde dem Autor zur Verfügung stehen,
wenn der Partner weiterhin nicht reagiert bzw. die
Verhältnisse offen legt?

Wenn man davon überzeugt ist, dass einem Unrecht geschieht, würde ich zu den Mitteln des zivilen Rechtsweges greifen :smile:
Inwiefern dies aber wirklich der Fall ist, kann ich nicht genau sagen. Das Nicht-Reagieren des Partners ist aber ein Zeichen in diese Richtung.