Die kleine Firma ABC nutzt auf ihrer Internetpräsenz Grafiken aus einer frei nutzbaren Bilderdatenbank im Internet und wird nur auf einer Seite der Homepage eingesetzt, in keiner anderen Form der Werbung o.ä.
Nun kommt Firma XYZ mit einer satten Rechnung daher und sagt: „Eines dieser Bilder war unseres. Außerdem bringt es nix, das Bild jetzt von der Seite zu entfernen oder zu behaupten, es sei aus einer freien Bilddatenbank im Internet.“
Das besagte Bild findet sich nun auch nicht mehr im Bestand der frei verfügbaren Bilddatenbank.
Wie schaut es nun aus? Kommt die kleine Fa. ABC noch aus der Nummer raus?
Oder heißt es zahlen?
Grüße und vielen Dankim voraus für eure kompetenten Antworten.
Hi,
Grundsätzlich hat natürlich der Rechteinhaber des Bildes (meist der
Urheber) seine Ansprüche (Unterlassung , Schadenersatz etc.)gegen den
Rechtsverletzer.
Dieser kann aber, je nach Vereinbarung vom Bildanbieter schadensersatz
fordern, haftet aber trotzdem zuerst einmal dem Rechteinhaber für
dessen Ansprüche.
was sagen denn die AGB der Bilddatenbank zur Haftung?
die sind für das verhältnis urheberverletzer ohne belang.
die frage ist (nur) von belang für die weitere frage, ob man den an den urheber zu zahlenden betrag von der datenbank ersetzt verlangen kann (regress). im prozess wäre hier an eine streitverkündung zu denken,
gruss
derr