Recht am Bild des Eigenheims

Liebe Gemeinde,

mich interessiert, wie und wo geregelt ist, wer das Recht am Bild des sich im Eigenbesitz befindlichen Eigenheims hat. Hier meine ich nicht die aktuelle google streetview Diskussion, sondern Fälle, in denen z.B. Handwerker Ihre Arbeit an einem Haus fotografieren und ohne Erlaubnis als Werbung auf deren website präsentieren.

Über einen kurzen Hinweis wäre ich dankbar,
Gruß, H. Weigt

mich interessiert, wie und wo geregelt ist, wer das Recht am
Bild des sich im Eigenbesitz befindlichen Eigenheims hat.

Es gibt kein „Recht am Bild der eigenen Sache“.

sondern Fälle, in denen z.B. Handwerker Ihre Arbeit an einem
Haus fotografieren und ohne Erlaubnis als Werbung auf deren
website präsentieren.

Die Veröffentlichung derartiger Aufnahmen könnte u. U. andere Rechte, z. B. Urheber- oder Persönlichkeitsrechte verletzen.

IANAL

Hallo,

der BGH hat sich schon mit dieser Frage beschäftigt und ist zu dem Schluss gekommen, dass es unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist.
Guckst du hier:

http://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Fr…

Gruss

Iru