Hallo Forum,
bekanntlich gibt es ja das Recht am eignen Bild. Gibt es nun auch das Recht am Bild des Eigentums? Oder, anders gefragt: Kann ich jedermanns Haus, Auto, Hund, Freundin
von einem öffentlich zugänglichen Platz fotografieren, veröffentlichen und damit Geld verdienen? Meiner Meinung nach ja, sonst dürfte man gar nichts mehr fotografieren, denn alles auf der Welt gehört ja irgendjemandem (schon ein komischer Gedanke…) Oder liege ich da falsch?
Schonmal Dank für Eure Antworten
gruß - hans
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Hallo Hans,
da gilt imer noch der „Alte Schinken“ von Künstler-Urhebergesetz:
*snip*
1)Ohne die nach Par 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet
und zur Schau gestellt werden:
- Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
- Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
- Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
- Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
*snip*
Das ganze jetzt mal auf „Normaldeutsch“:
Den Kölner Dom samt davor befindichen Publikum kannst du ablichten,da
Punkt 1 und 2 zutreffen.
Den Parteitag der SPD kannst du fotografieren,da Punkt 3
Ein altes Fachwerkhaus kanns du ablichten und kostenlos verbreiten,
wenn es der Kunst dient (Punkt 4).
Ansonsten solltest du zur gewerblichen Verbreitung immer die
Einverständniserklärung der Besitzer einholen um dich vor „teuren“
Überraschungen zu schützen…(ich möchte da nur an die noch nicht lange Zurückliegende Beerdigung von dem Moser in München erinnern…
Obwohl der Friedhof öffentlich zugänglich ist,wurde durch die Polizei
bei der angereisten Presse das Fotografieren verboten bzw. Kameras und
Filme beschlagnahmt).
mfg
Frank
Hallo,
also meine Meinung, ob es die Rechtsauffassung ist ist ein
anderes Dingen:
Wenn Du es für Dich privat macht, wird kaum einer was sagen.
Wenn aber Geld verdienen im Vordergrung kommt, kann es passieren,
dass speziell eine fotografierte Person, sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt.
Sowas kann teuer werden.
Beispiel Paparazzi… Da die Personen ablichten die im öffentlichen Interesse stehen, kommen die mit der Methode durch.
Meine Meinung
Grüße
Christian
Hallo Frank,
erstmal Danke für Deine Antwort,
Ansonsten solltest du zur gewerblichen Verbreitung immer die
Einverständniserklärung der Besitzer einholen um dich vor
„teuren“
Überraschungen zu schützen…
nur zum Verständnis: Wenn ich also z.B. einen Oldtime-Straßenkreuzer am Wegesrand stehen sehe und den für eine Foto-CD fotografiere, muß ich den Besitzer um Erlaubnis fragen?
gruß - hans
***
Hallo Hans,
sobald du Fotos gewerbsmäßig verkaufen willst,solltest du nach Möglichkeit die Einverständniserklärung des Besitzers haben.
Ansonsten kann es für dich ziemlich teuer werden…
Reiche Privatleute und Großkonzerne haben „Hausanwälte“, die solche
Sachen verfolgen…während du deinen dann schön nach Gebühr bezahlen musst…
mfg
Frank