Recht am Bild - Straßenfotos mit Menschen drauf

Hallo,
vor einiger Zeit wurde die örtliche, sehr nahegelegene, Bankfiliale von zwei maskierten Bankräubern überfallen. Kurz davor beobachteten Anwohner zwei Typen die sich in der Nähe irgendwie „auffällig unauffällig“ verhielten. Die Anwohner konnten diese aber nicht mehr so genau beschreiben, als die Polizei Tage später nachfragte.

Wenn man Personen auf der Straße sieht, die sich sehr merkwürdig verhalten, darf man dann als Anwohner das Fenster öffnen und „die Straße-mit diesen Menschen drauf“ fotografieren? Man will ja vllt. nur die Straße fotografieren… Gibt es da datenschutzrechtliche Bedenken irgendeiner Art. Vllt. möchte man auch den jeweiligen Typen damit deutlich zeigen „ich hab Dich im Auge - paß auf was Du machst“.

Sorry, aber nach diesem Bankraub haben die Anwohner schon sehr „feine Antennen“ und Bedenken und beobachten allesamt noch genauer die Umgebung, zumal ja auch immer Tages-Wohnungseinbrüche auftreten…

Danke
Grüße
Marie

Hallo Marie,

das Recht am eigenen Bild ist ursprünglich das Recht, darüber zu bestimmen, ob eine Abbildung der eigenen Person veröffentlicht wird. Zum Herstellen gibt es erst seit kurzem eine Regelung, die sich auf Personen bezieht, „die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum“ befinden.

Gruß,
Kronf