Recht am eigenen Bild

Hallo,

a) kann mir jemand Auskunft geben, an wen man sich wenden kann, wenn ein Bild ohne Zustimmung auf einer Homepage veröffentlicht wurde? Gibt es hier eine Behörde, der man den Verstoß melden kann oder muss man sich hierfür einen Anwalt nehmen?

b) Ist es erlaubt, wenn man bei Veranstaltungen, deren Teilnehmer bekannt sind, Bilder schießt und diese Bilder dann für alle - auch Fremde - veröffentlicht?

c) Ist dieses auch noch in Ordnung, wenn jemand zum Bespiel in einer für ihn unangenehmen Situation dargestellt wird, der Name dabei aber nicht erwähnt wird?

d) Ist dieses auch noch in Ordnung, wenn die abgebildete Person, deren Namen nicht erwähnt wird, ein öffnetliches Amt bekleidet und dadurch nicht ganz so unbekannt ist wie andere Personen?

Danke für eure Hilfe!

Chris

Hallo!

a) kann mir jemand Auskunft geben, an wen man sich wenden
kann, wenn ein Bild ohne Zustimmung auf einer Homepage
veröffentlicht wurde?

Ja, ich! An den Betreiber der Website.

muss man sich hierfür einen Anwalt
nehmen?

Wenn man so gar keine Ahnung von der Materie hat, ist das ganz hilfreich, wenn man jemanden fragt. Aber Vorsicht: Nicht jeder Anwalt lässt sich so einfach nehmen.

b) Ist es erlaubt, wenn man bei Veranstaltungen, deren
Teilnehmer bekannt sind, Bilder schießt und diese Bilder dann
für alle - auch Fremde - veröffentlicht?

Das kommt ein wenig auf den Charakter der Veranstaltung an.

c) Ist dieses auch noch in Ordnung, wenn jemand zum Bespiel in
einer für ihn unangenehmen Situation dargestellt wird, der
Name dabei aber nicht erwähnt wird?

Alle Party-Fotos von mir sind in unangenehmen Situationen entstanden…

d) Ist dieses auch noch in Ordnung, wenn die abgebildete
Person, deren Namen nicht erwähnt wird, ein öffnetliches Amt
bekleidet und dadurch nicht ganz so unbekannt ist wie andere
Personen?

Die Sache ist sogar noch in-Ordnunger, je bekannter die abgebildete Person ist.