Recht am eigenen Bild

Hallo,

mal angenommen anlässlich eines Schulfestes fotografiert der Förderverein der Schule die Aktivitäten und veröffentlicht diese anschließend auf der Homepage, die der Förderverein gemeinsam mit der Schule betreibt.

Dürften diese Bilder veröffentlicht werden?

Müsste von jeder abgelichteten Person das Einverständnis für die Veröffentlichung eingeholt werden?

Spielt es eine Rolle ob es der Förderverein oder die Schule tut?

Ist es wichtig, was auf dem Foto außer den Personen noch zu erkennen ist?

Viele Grüße
Marc

Hallo,

liest sich für mich wie der klassische Fall der „Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung“: Fotografieren und Bilder veröffentlichen also zulässig.

Viele Grüße
Markus

Für Bilder unserer Fasnachtsveranstaltungen umgeh ich das Problem, in dem ich an den Eingängen und weiteren zentralen Punkten Hinweise aufhänge, das Bilder gemacht werden, wo die veröffentlicht werden und wohin man sich wenden kann, wenn man das Bild net mehr veröffentlicht haben will. Bisher gabs auch noch keine Probleme damit. Im Gegenteil, die Leute posieren ja sogar vor der Kamera und damit bestätigen Sie im Prinzip, fotografiert werden zu wollen.

Von daher würd ich dir eine ähnliche Vorgehensweise vorschlagen. Entsprechende Schilder aufhängen (kleingedruckt reicht) und auf der Homepage ins Impressum auch nochmal schreiben, das man die Bilder entfernt, wenn es jemand stört. Ansonsten einfach machen.