Soziale Netzwerke boomen - aber hat deswegen auch jeder das Recht, Klassenfoto mit Namensbenennung ins Internet einzustellen, ohne die auf dem Bild befindlichen Personen um Zustimmung zu ersuchen? Wie kann man sich dagegen wehren, ist die Handlung strafbar, kann ggf. Schmerzensgeld eingestellt werden?
(ich möchte keine polemischen Antwort, dass ja eigentlich keine Schmerzen entstanden sind, mir geht´s um Prinzip; danke)
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
Da es eine Versammlung ist sehe ich schlechte karten…
Der bereits gemachten Antwort schließe ich mich an. Eine Ausnahme:
Soziale Netzwerke boomen - aber hat deswegen auch jeder das
Recht, Klassenfoto mit Namensbenennung ins Internet
einzustellen
Vorausschicken möchte ich, daß meine Auskunft auf einer privaten Erfahrung beruht - ich bin kein RA!
Ein Klassenfoto ist keine öffentliche Veranstaltung und in diesem Sinne gehört es nicht eindeutig zu Versammlungen in dem genannten Kontext, es hat aber auch schon gegenteilige Gerichtsentscheide gegeben. Ich weiß z.B. daß Gruppenphotos von Seminarteilnehmern nur dann ins Netz gestellt werden dürfen, wenn jeder Abgebildete seine Zustimmung gegeben hat - folglich würde ich das Klassenfoto in diese Kategorie einordnen. Andererseits darf das Klassenfoto aber z.B. für Schulbuch-Jahrgangsberichte verwendet werden.
Ich bezweifele aber sehr, daß im Netz die Namen der Abgebildeten ohne deren Zustimmung genannt werden dürfen. Würde es zudem in einem Zusammenhang benutzt, der für die Abgebildeten abträglich ist, darf es nicht eingestellt werden. Etwa, wenn du das veröffentlichende Netzwerk als rufschädigend einstufst und der Richter das ebenfalls so sieht.
Du kannst verlangen, daß das Bild entfernt wird und auf Unterlassung der Veröffentlichung mit Strafandrohung im Falle der Wiederholung Klagen. Ob dabei auch eine Strafzahlung irgendwelcher Art erfolgt, das kann ich nicht beurteilen.
Vielleicht besteht die Möglichkeit den Netzwerkbetreiber dazu zu veranlassen, das Bild zu löschen und den Einsteller zu verwarnen. Wenn allerdings Google oder eine andere Macht dahinter steht hast du schlechte Karten.
Da es eine Versammlung ist sehe ich schlechte karten…
Was hast du denn für eine Privatdefinition von Versammlung? Eine biblische? (Wenn zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind…) Danach müsstest du aber höllisch aufpassen, wann und mit wem du dich so versammelst und wer da evt. Fotos macht…
bei der Bescherung vorm Weihnachtsbaum
im Wartezimmer beim Arzt
mit der Uschi und ihrer Freundin beim Vögel necken…
Vielleicht besteht die Möglichkeit den Netzwerkbetreiber dazu
zu veranlassen, das Bild zu löschen und den Einsteller zu
verwarnen. Wenn allerdings Google oder eine andere Macht
dahinter steht hast du schlechte Karten.
Vielleicht besteht die Möglichkeit den Netzwerkbetreiber dazu
zu veranlassen, das Bild zu löschen und den Einsteller zu
verwarnen. Wenn allerdings Google oder eine andere Macht
dahinter steht hast du schlechte Karten.
Das heißt, Google steht über dem Gesetz?
Nein, aber Google kann sich ein Heer teurer Anwälte leisten, der UP nicht. Außerdem sitzt die Zentrale in den USA, wo die deutsche Rechtsprechung nicht greift.
ich hab von der Juristerei null Ahnung, aber mal ne „dumme“ Frage: Würde es bei Gruppenfotos, also z.B. Klassenfotos, im Web nicht genügen, wenn diejenigen Gesichter geschwärzt werden, die ihr Gesicht eben nicht im www sehen wollen? Also denjenigen, der das Foto ins Netz gestellt hat, darum bitten (oder halt auffordern), dass das Gesicht unkenntlich gemacht wird, anstatt gleich zum Anwalt rennen und wegen Recht am Bild verklagen.
ich hab von der Juristerei null Ahnung, aber mal ne „dumme“
Frage: Würde es bei Gruppenfotos, also z.B. Klassenfotos, im
Web nicht genügen, wenn diejenigen Gesichter geschwärzt
werden, die ihr Gesicht eben nicht im www sehen wollen? Also
ja, das würde genügen.
denjenigen, der das Foto ins Netz gestellt hat, darum bitten
(oder halt auffordern), dass das Gesicht unkenntlich gemacht
wird, anstatt gleich zum Anwalt rennen und wegen Recht am Bild
verklagen.
Hmm. Dann wäre es also auch okay, wenn ich Dir z.B. Dein Fahrrad stehlen würde und es Dir zurückgeben würde, wenn Du gemerkt hast, dass es weg ist und wer es hat?
Das Persönlichkeitsrecht hat nicht umsonst einen so hohen Stellenwert. Es würde jegliches Gesetz „ad absurdum“ führen, wenn Gesetzesverstöße nicht geahndet werden würden, sondern bei Bekanntwerden lediglich der Verstoß eingestellt werden müsste. Demnach wäre „zu schnell fahren“ nicht mehr zu ahnden, solange der Erwischte einfach vom Gas geht. Und der Kinderschänder, würde, sobald er auf frischer Tat ertappt würde…
Du merkst schon, in welche Richtung ein solches Rechtssystem gehen würde…