Recht am Eigenen Bild?

Hallo,

nehmen wir mal an, eine Gruppe von ca. 9 Teilnehmern geht zusammen in Urlaub.
Es werden von allen Teilnehmern hunderte von Fotos gemacht, welche später untereinander ausgetauscht werden. Einer der Teilnehmer betreibt aktiv eine HP und veröffentlicht später auf dieser ca. 30 der schönsten ( gesammelten ) Fotos zusammen mit einem Bericht, erwähnt darin aber nicht expliziet alle Namen der „Fotografen“.
Nun wird der HP-Betreiber von den anderen aufgefordert die Bilder wieder zu entfernen, welche nicht von demjenigen selber gemacht wurden ( z.T. sind auch welche dabei, von Stellen an denen der HP-Betreiber aufgrund einer Verletzung nicht selbst mitfahren konnte ).

Wie verhält sich das nun mit diesen Bildern, bzw. wie weit geht das Recht am Eigenen Bild? Bezieht sich das nur auf Bilder, auf denen Personen zu erkennen sind, oder gilt das auch für z.B. Landschaftsaufnahmen ohne Personen darauf?

Im Übrigen wurde ein Link zu ALLEN Bildern von einem der nun zur Entfernung auffordernden Personen in einem Forum veröffentlicht, so daßß eh quasi jeder die Bilder sehen kann.

Über eine Antwort würd ich mich freuen.
funr@cer

Hallo,

nehmen wir mal an, eine Gruppe von ca. 9 Teilnehmern geht
zusammen in Urlaub.
Es werden von allen Teilnehmern hunderte von Fotos gemacht,
welche später untereinander ausgetauscht werden. Einer der
Teilnehmer betreibt aktiv eine HP und veröffentlicht später
auf dieser ca. 30 der schönsten ( gesammelten ) Fotos zusammen
mit einem Bericht, erwähnt darin aber nicht expliziet alle
Namen der „Fotografen“.
Nun wird der HP-Betreiber von den anderen aufgefordert die
Bilder wieder zu entfernen, welche nicht von demjenigen selber
gemacht wurden ( z.T. sind auch welche dabei, von Stellen an
denen der HP-Betreiber aufgrund einer Verletzung nicht selbst
mitfahren konnte ).

Wie verhält sich das nun mit diesen Bildern, bzw. wie weit
geht das Recht am Eigenen Bild? Bezieht sich das nur auf
Bilder, auf denen Personen zu erkennen sind, oder gilt das
auch für z.B. Landschaftsaufnahmen ohne Personen darauf?

Das Recht am eigenen Bild bezieht sich auf Bilder, wo eine Person als Person zu erkennen ist (nicht als Teil einer Masse wie Demo, volle Einkaufspassage etc.). Unabhängig davon hat der Fotograf ein Urheberrecht, egal was auf dem Bild drauf ist.
AUs beiden Quellen können sich Forderungen auf Nichtveröffentlichung speisen.

Im Übrigen wurde ein Link zu ALLEN Bildern von einem der nun
zur Entfernung auffordernden Personen in einem Forum
veröffentlicht, so daß eh quasi jeder die Bilder sehen kann.

Was soll das für einen Einfluss auf die Bewertung haben ?

Tschuess maxet.

Hallo, Funracer.

Zu unterscheiden ist hier das „Recht am eigenen Bild“, also der fotografischen Wiedergabe der eigenen Person und dem Urheberrecht, also dem Verfügungsrecht des Herstellers einer Fotografie.

Recht am eigenen Bild:
Jeder kann entscheiden, wo und ob ein Photo seiner Person veröffentlicht wird. Einzige mir bekannte Ausnahme: Menschen in einer Menschenmenge.

Urheberrecht:
Jeder kann entscheiden, wo und ob Photos, die er selbst gemacht hat, veröffentlicht werden, solange das „Recht am eigenen Bild“ nicht verletzt wird. Dieses Recht kann veräußert oder übertragen werden.

Gruß
Eckard.
Ich bin kein Rechtsanwalt

Wie verhält sich das nun mit diesen Bildern, bzw. wie weit
geht das Recht am Eigenen Bild? Bezieht sich das nur auf
Bilder, auf denen Personen zu erkennen sind,
oder gilt das
auch für z.B. Landschaftsaufnahmen ohne Personen darauf?

Wie schon richtig gesagt wurde: Unterscheiden muss man zwischen Recht am eigenen Bild, dass ist im KUG geregelt, hier geht um Schutz des Individums:

http://www.presserecht.de/gesetze/kug.html

und dem Urheberrecht, hier gehts um eher um wirtschaftliche Aspekte. Davon verstehe ich aber leider nix…

M.

DANKE owT
.

Hallo Eckard,

Jeder kann entscheiden, wo und ob ein Photo seiner Person
veröffentlicht wird. Einzige mir bekannte Ausnahme: Menschen
in einer Menschenmenge.

Eine weitere Ausnahme ist das Auftreten in der Öffentlichkeit.
Kein Fotograf muß einen Politiker, den er bei einer Rede fotografiert oder einen Fußballspieler auf dem Platz um Erlaubnis für die Veröffentlichung der Bilder bitten.

cu Rainer