Recht am eigenen Bild

hallo,

hab mich etwas ausführlicher mit dem recht am eigenen bild befasst.

hypothetischer fall 1:
Schulklassenausflug, die gesamte klasse ist abgebildet, viele gut erkennbar.
ist das als veranstaltung zu sehen an der die schüler teilgenommen haben (und somit keine einverständniserklärung erforderlich ist)?

hypothetischer fall 2:
Schulklassenausflug, 5 personen auf einer sitzbank abgebildet, gut erkennbar. der kontext des schulausflugs geht aus dem bild hervor.
Wie ist es da?

danke,

Unterstellt, es handelt sich bei beiden Aufnahmen um ein Gruppenbild, haben die Personen mit der Zustimmung der Abbildung keiner weiteren Veröffentlichung (facebook, youtube) zugestimmt und müssen dafür zwingend eine Erlaubnis geben.

Würde das erste Bild in erster Linie eine Sehenswürdigkeit zeigen, vor der die Klassengruppe (an)steht, wäre sie lediglich Beiwerk und das Foto wäre nicht schutzwürdig.

HTH

G imager761

Hallo,

Für beide Bilder ist, soweit keine Veröffentlichung vorgesehen ist, keine Erlaubnis der Abgebildeten erforderlich.

Gruss

Iru