Recht am eigenen Bild?

Hallo,

wenn jemand während der Autofahrt (als Beifahrer) gerne mit der Digicam Filmchen von „Verkehrsstunts“ wie z.B. rechts überholen, ganz knapp irgendwo reindrängeln, extreme Überladung etc. macht und die „Best of“ auf youtube stellen will, was hat das für rechtliche Implikationen?

Muss man die Filmchen irgenwie anonymisieren? (Recht am eigenen Bild, oder so?)

Nick

Hi,

Kennzeichen und Gesichter müssen meines Wissens nach anonymisiert werden.