Gesetzt dem Fall, man entdeckt in einer Buchhandlung auf der Rückseite eines Bildbandes ein Bild, auf dem man einzeln abgelichtet ist, ohne dass das Einverständnis eingeholt wurde. Welche Forderungen kann die betroffene Person gegenüber dem Verlag geltend machen?
Ist es richtig, dass es in der Wertigkeit einen Unterschied gibt, ob die Person im Buch oder auf dem Buchrücken abgelichtet ist? Schließlich wirbt der Verlag ja mit den Darstellungen auf dem Umschlag. Somit ist die abgelichtete Person doch eine Werbefigur.
Schon einmal Danke für eure Infos.
Herzliche Grüße
Carsten
Gesetzt dem Fall, man entdeckt in einer Buchhandlung auf der
Rückseite eines Bildbandes ein Bild, auf dem man einzeln
abgelichtet ist, ohne dass das Einverständnis eingeholt wurde.
Dann könnte zum Beispiel eine der Ausnahmen vorliegen, in denen das Kunsturheberrechtsgesetz eine Abbildung ohne Einverständnis erlaubt.
Welche Forderungen kann die betroffene Person gegenüber dem
Verlag geltend machen?
Zunächst wäre zu prüfen, ob die Forderung überhaupt hinreichend berechtigt ist. Das lässt sich aber nur anhand des konkreten Einzelfalls prüfen.
Als Forderung könnte vermutlich ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht werden.
Ob Schadensersatz verlangt werden kann, hängt davon ab, ob ein Schaden glaubhaft gemacht werden kann.
Gruß,
Max