Hallo,
angenommen, aus einem Gruppenfoto, das vor Jahren entstand, wird das Gesicht einer einzelnen Person herausvergrößert, dieses dann auf Facebook gestellt, die Person mit Name und Adresse genannt und, gepaart mit üblen Beschimpfungen, zu einer Demonstration vor ihrem Haus aufgerufen.
Wie ist das aus eurer Sicht rechtlich zu werten? Reicht das für eine Strafanzeige aus?
Danke
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kann durchaus sein: Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung…
Zunächstmal gehen hier Strafrecht (Anzeige) und Zivilrecht (Unterlassungsanspruch, ggflls Schadensersatzanspruch) durcheinander:
Das Strafrecht (-> Anzeige) droht eine Strafe (für die Beleidigung) an - darum geht`s doch hier gar nicht, zumindest im Moment nicht.
Das Zivilrecht liefert das Instrument der Unterlassungklage (Bild veröffentlichen, beschimpfen) und das auch noch im Eilverfahren.
Also zügig zum (Fach-) Anwalt (Persönlichkeitsrechte pp) und die konkreten Möglichkeiten von Klage/Eilverfahren prüfen lassen.
Hi
"Das „Recht am Eigenen Bild“ kann hier nur zivilrechtlich eingeklagt werden. Allerdings kann wegen des Aufrufes zur Demonstartion vor dem Haus und den Beleidigungen auch Strafrechtlich vorgegangen werden.
–> Fachlich versierten Anwalt einschalten!
LG
Mike
ja. recht am eigenen bild, auch die beleidigung könnte man auf strafwürdigkeit prüfgen lassen. interesant auch: demonstrationen müssen ohnehin angemeldet werden, weshalb ich die polizei schon von daher darauf aufmerksam machen würde.
Hallo,
ich würde eine Strafanzeige gegen den Verursacher stellen. Wenn der Verursacher nicht bekannt ist, Anzeige gegen Unbekannt. Hier wird das Persönlichkeitsrecht und das Recht am Bild verletzt.
MfG
Marga1065