Recht am eigenen Bild

Liebe/-r Experte/-in, ich habe eine Frage zum Recht am eigenen Bild.
Was ist, wenn eine Musikgruppe, die einen Auftritt hat, gefilmt wird, und zuerst alle Musiker der Band der Veröffentlichung des Filmmaterials mündlich zustimmen. Später entscheidet sich jedoch ein Musiker/-in der Band gegen die Veröffentlichung.
Kann der Musiker auf die Nichtveröffentlichung oder Filmentnahme aus einer Webseite bestehen?
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus

Christine

Was ist, wenn eine Musikgruppe, die einen Auftritt hat,
gefilmt wird, und zuerst alle Musiker der Band der
Veröffentlichung des Filmmaterials mündlich zustimmen. Später
entscheidet sich jedoch ein Musiker/-in der Band gegen die

Christine

Hallo Christina,
im urheberrechtlichen Bereich bin ich jetzt nicht so ganz drin, aber eine solche einwilligung kann man grundsätzlich schon wieder zurück ziehen. Und dann schauts eben schlecht aus mit einer solchen Veröffentlichung. Aber wie das jetzt ganz genau läuft, kann ich Dir leider auch nicht sagen.
Grüße
Olli

Hallo Olli,
trotzdem vielen Dank für die schnelle Antwort.

-)

Lieben Gruß
Christine

Hallo Christine,
ich bedauere, keine Auskunft geben zu können.

Sie brauchen grds. die Zustimmung. Soweit Zeugen vorhanden sind, können diese für den Beweis der Zustimmung herangezogen werden.

Hallo Christine,

ganz genau kann ich Dir das spontan auch nicht sagen, ich vermute aber eigentlich schon.
Eventuell wäre aber auch denkbar, dass er sich damit begnügen muss, dass seine Person unkenntlich gemacht wird.
So etwas kommt auch immer sehr auf den Einzelfall an, wie stark ist er überhaupt beteiligt, steht er im Vordergrund, etc.

Viele Grüße
Birgit