Liebe/-r Experte/-in,
habe ich als Privatpatient ein Anrecht darauf, von meinem Körper gemachte Röntgenaufnahmen ausgehändigt zu bekommen oder gehören die gemachten Bilder in jedem fall dem Arzt?
Danke für die Antwort.
Hallo Holger,
vielen Dank für deine Anfrage.
Meines Wissens nach liegt der Besitz in diesem Falle beim „Fotografen“, also beim dem Radiologen der die Bilder gemacht hat. Dieser hat die Pflicht deine Aufnahmen über einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren und sie zu archivieren.
Als Patient hat man zu jeder Zeit das Recht vom Arzt eine Kopie der Aufnahmen zu bekommen. Dies ist heutzutage in der Regel kein Problem, da die Bilder meist digital gespeichert werden.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Christian