Recht am eigenen Bild

Hallo zusammen,

nehemen wir mal an jemand möchte diverse Personen Fotografieren und diese dann in einem Prospekt veröffentlichen. Ist durch die Einwilligung bzw. den Akt dass die Personen dem Redakteur die Bilder freiwillig und eigentständig geschickt haben schon eine Einwilligung, oder Bedarf es dafür einen Schriftlichen Einwilligung vor der Veröffentlichung?

Ich habe gehört dafür gibt es ein Standardformular konnte bis jetzt aber noch keins finden…

http://www.weinknecht.de/ojr/index.html?/ojr/2004/3.htm

Freu mich auf eure Antworten

Tanja

Hallo.

Das Schlagwort heisst „Recht am eigenen Bild“ (:smiley: „…wie die Überschrift“)und ergibt bei google die Seite http://www.internetfallen.de/Urheberrecht/Eigenes_Bi…
& http://www.google.de/search?hl=de&q=%22Recht+am+eige…
Einige Fallstricke sind also zu beachten, aber es bedarf keiner schriftlichen Erklärung. Zumindest meistens nicht :wink:

HTH
mfg M.L.

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Hier schlägt’s dreizehn --> http://www.ptb.de/de/zeit/uhrzeit.html

Hallo,

um letztlich eine lückenlose Absicherung zu haben und jedem Fallstrick aus dem Weg zu gehen, wäre es sicherlich sinnvoll eine schriftliche Erklärung in der Hand zu halten.

Woher bekommt man eine solches Formular, mit dem die Personen einwilligen, dass Ihre Bilder danach veröffentlicht werden?

Ich habe schon aus mehreren Quellen gehört, dass es dafür ein Standardformular gibt!?

Liebe Grüsse
Tanja

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