Angenommen, einer dieser vielen Partyfotografen fotografiert Person X auf einer Party. Person X findet das Bild nachher auf der Homepage des Fotografen, findet sich gut getroffen, speichert es, und möchte es (mit dem Copyrighthinweis) in seine eigene Homepage einbinden. Darf Person X das? Eigentlich hat sie ja das Recht, mit ihrem Abbild zu tun und zu lassen, was sie will, oder nicht?
Angenommen, einer dieser vielen Partyfotografen fotografiert
Person X auf einer Party. Person X findet das Bild nachher auf
der Homepage des Fotografen, findet sich gut getroffen,
speichert es, und möchte es (mit dem Copyrighthinweis) in
seine eigene Homepage einbinden. Darf Person X das?
Nein. Ohne Einverständnis des Urhebers verletzt du dessen Rechte.
Eigentlich hat sie ja das Recht, mit ihrem Abbild zu tun und zu
lassen, was sie will, oder nicht?
Nein, dies hat der Urheber. Du hast allerdings die Möglichkeit, ihm die Nutzung aufgrund deines Rechts am eigenen Bild zu untersagen. Einen automatischen Verwendungs- bzw. Herausgabeanspruch hast du allerdings nicht.