Hallo liebe Fachleute,
eine Person A hat auf ihrer website sehr viele Fotoalben mit
hunderten von Bildern. Darunter auch solche, die eine Person B als
Hauptmotiv zeigen.
Ursprünglich wurde mündlich die Genehmigung zur Veröffentlichung auf
der Webpräsenz gegeben. Nachdem durch Fremde ein Hinweis an Person B
ging, daß erheblich mehr Bilder als das eine genehmigte Bild
vorhanden sind, wollte Person B die Genehmigung zurück ziehen. Leider
hatte Person A kein Impressum mit Anschrift, nur eine e-mail Funktion
über die website (ohne sichtbare e-mail Adresse).
Deshalb ist eine schriftliche Aufforderung per Einschreiben nicht
möglich.
Mittels dieser e-mail Funktion wurde der Person A jetzt die Rücknahme
der Genehmigung zugestellt und das Entfernen der Bilder gefordert.
Das erfolgt selbst nach mehrmaliger Wiederholung nur teilweise. Es
sind immer noch Bilder im Album. Die Äusserungen der Person A werden
teilweise beleidigend.
Hat Person B ein Recht auf das Entfernen ihrer Abbildungen?
Wenn ja, und ein Rechtsanwalt wird beauftragt, trägt dann Person A
die Kosten? Finanzielle Leistungsfähigkeit ist vorhanden.
Googeln mit Rechten am eigenen Bild gibt keine gesicherten Hinweise
zu dieser Frage.
Für einige hilfreiche Antworten dankbar
Birdi