Recht am eigenen Bild - Ausstellung

Hallo

Ich war letztens bei einer Martin Parr Ausstellung. Sein Hauptmotiv sind Menschen in, nun sagen wir, nicht sehr vorteilhaften Posen.
Die ganze Zeit habe ich mich gefragt: wie macht er das? Holt er Genehmigungen ein? Aber das man sich SO freiwillig auf der ganzen Welt ausgestellt haben will, kann ich mir nicht vorstellen…
Oder gelten für künstlerische Fotografie andere Rechte? Teilweise sind die Fotos direkt frontal aufgenommen und nicht mit einem Superzoom, also der Fotografierte muss es gemerkt haben. Gestellt wirken die Fotos jedenfalls nicht…
Fragen über Fragen…hat jemand eine Antwort?
Liebe Grüße
Maria

Hi

Zum ersten gibt es eine unglaubliche Menge Menschen, denen absolut gar nichts peinlich ist…
Schau mal in des Vor-Nachmittagsprogramm diverser Privatsender.

Zum zweiten gilt das deutsche „Recht am eigenen Bild“ eben nur in Deutschland.

Zum dritten: Sobald nachweislich Geld geflossen ist, gilt die Veröffentlichung für wasauchimmer als genehmigt.

Zum vierten: es gibt auch noch den „Kunst-Aspekt“ im Fotorecht, aber das ist etwas wabbelig.

Gruß
Mike

Danke!

Hallo!

Zum zweiten gilt das deutsche „Recht am eigenen Bild“ eben nur
in Deutschland.

Ich denke, das wird es hauptsächlich treffen, obwohl…da waren auch viele Bilder aus D dabei…

Vielen Dank jedenfalls!
Maria