Recht am eigenen Bild bei Haustieren?

Guten Tag,

mein Plan ist, Bilder auf einer Kunstplattform zum Verkauf anzubieten.
Kann mir jemand genau sagen, ob ich bei Abbildungen von Haustieren anderer Personen eine Genehmigung einholen müsste bzw. irgendwelche Rechte verletze, wenn ich die Bilder anbiete? Eigentlich gelten ja Tiere meines Wissens (und zu meinem Leidwesen) im Recht als Sache, daraus würde ich schließen, dass die Tatsache, dass die Leute nichts dagegen hatten, dass ich die Tiere knipse, ausreichen müsste… aber man kann ja nie wissen - und fragen kann ich sie leider nicht mehr.

Daher frage ich hier mal ein paar Experten unter Euch und
danke schon mal für die Antwort.

Beste Grüße

Vielen Dank schonmal.

Hallo,

richtig, Tiere werden nach dem BGB wie Sachen behandelt, wobei sie besonderen Schutz genießen. Unter diesen besonderen Schutz fällt allerdings kein besonderes Recht am eigenen Bild im Sinne des bürgerlich-rechtlichen Persönlichkeitsschutzes.

Dennoch benötigen Sie in diesem Fall die Einwilligung oder nachträgliche Genehmigung des Tierhalters, der als Eigentümer des Tieres auch alle Rechte, auch das Recht am Bild dieses Tieres, innehat. Denn die Einwilligung in das Fotografieren des Tieres umfasst noch nicht die Einwilligung in die Vermarktung dieser Fotos. Um dieses Recht zu erlangen, müssten Sie die Tierhalter auf die Vermarktung hinweisen und um die ausdrückliche Einwilligung bitten, dass Sie das Foto auch für gewerbliche Zwecke und entgeltlich weiterverwenden dürfen.

Wenn die Eigner nun nicht mehr erreichbar sind, dürfte sich das Risiko allerdings im Rahmen halten. Schlimmstenfalls dürften auf Sie Forderungen auf Herausgabe des Erlöses zukommen, denen Sie dann eben nachkommen müssten, unter Abzug Ihrer Unkosten, da Sie insoweit entreichert sind (§ 818 BGB).

Beste Grüße

Hallo!

Du hattest mir eine rechtliche Frage über wer-weiss-was.de gestellt. Gerne bin ich bereit, diese zu beantworten, weise aber auf Folgendes hin:

Ich bin von Beruf Rechtsanwalt. Bei wer-weiss-was.de beteilige ich mich, weil ich Spaß an Diskussionen über abstrakte rechtliche Themen habe. Es ist mir aber grundsätzlich nicht erlaubt, kostenlose Rechtsberatung zu betreiben. Und um ehrlich zu sein - ich habe auch gar kein Interesse daran. Meine Ausbildung war lange und teuer, und wie die meisten anderen Menschen bin auch ich darauf angewiesen, mit dem, was ich weiß und kann, Geld zu verdienen.

Ich kann mich also gerne Deiner Frage annehmen, dies aber nur unter der Prämisse, dass diese individuelle Beratung nicht kostenlos sein darf.

=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/3/1129

Vielen Dank für die Antwort. Klar habe ich Verständnis für Deine teure Ausbildung und all das - darüber habe ich nicht so nachgedacht, bin aber neu hier und meinte, jeder hier will kostenlos helfen…
Scheinbar hat unter meine Frage ja auch das wer-weiß-was-team noch eine Bemerkung angefügt, so dass ich annehme, dass ich diese Frage hier eh nicht hätte stellen dürfen.

Alles Gute auf jeden Fall!

Hallo!

Du hattest mir eine rechtliche Frage über wer-weiss-was.de
gestellt. Gerne bin ich bereit, diese zu beantworten, weise
aber auf Folgendes hin:

=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und
Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende
Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in
ich-Form).

Ausführliche Informationen unter
http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/3/1129

Hallo, herzlichen Dank für die schnelle und detaillierte Antwort(auch wenn sie mir nicht 100%ig gefällt :o), die mich erreichte, bevor ich erfuhr, dass ich scheinbar hier solche Anfragen nicht stellen darf.

Alles Gute und beste Grüße !!!

Si

richtig, Tiere werden nach dem BGB wie Sachen behandelt, wobei
sie besonderen Schutz genießen. Unter diesen besonderen Schutz
fällt allerdings kein besonderes Recht am eigenen Bild im
Sinne des bürgerlich-rechtlichen Persönlichkeitsschutzes.

Dennoch benötigen Sie in diesem Fall die Einwilligung oder
nachträgliche Genehmigung des Tierhalters, der als Eigentümer
des Tieres auch alle Rechte, auch das Recht am Bild dieses
Tieres, innehat. Denn die Einwilligung in das Fotografieren
des Tieres umfasst noch nicht die Einwilligung in die
Vermarktung dieser Fotos. Um dieses Recht zu erlangen, müssten
Sie die Tierhalter auf die Vermarktung hinweisen und um die
ausdrückliche Einwilligung bitten, dass Sie das Foto auch für
gewerbliche Zwecke und entgeltlich weiterverwenden dürfen.

Wenn die Eigner nun nicht mehr erreichbar sind, dürfte sich
das Risiko allerdings im Rahmen halten. Schlimmstenfalls
dürften auf Sie Forderungen auf Herausgabe des Erlöses
zukommen, denen Sie dann eben nachkommen müssten, unter Abzug
Ihrer Unkosten, da Sie insoweit entreichert sind (§ 818 BGB).

Beste Grüße

Erst letztens ist eigens ein Artikel über die Probleme der Tierfotografie veröffentlicht worden: http://www.rechtambild.de/2010/06/tierfotos-ein-rech…

Vielleicht hilft dieser auch anderen weiter.

Hallo chaseys,
herzlichen Dank für den informativen link :o)
Beste Grüße - J.

Erst letztens ist eigens ein Artikel über die Probleme der
Tierfotografie veröffentlicht worden:
http://www.rechtambild.de/2010/06/tierfotos-ein-rech…

Vielleicht hilft dieser auch anderen weiter.